News, Rechtsprechung

Oldtimer Versicherung – ungültige Klausel

Im Rahmen einer speziellen Oldtimer-Versicherung benachteiligt die Klausel den Versicherungsnehmer unangemessen, nach der das Fahrzeug im Fall eines Diebstahls Eigentum des Versicherers wird, wenn es nicht binnen eines Monats wieder zur Stelle gebracht wird. (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2016 – 12 U 90/16)

Oldtimer Versicherung
Eine Oldtimer Versicherung ist notwendig bei wertvollen Fahrzeugen

Sachverhalt

Der Kläger ist Versicherungsnehmer einer Oldtimer-Versicherung bei der Beklagten. Mit der Klage begehrte er weitere Versicherungsleistungen, hilfsweise die Herausgabe von Fahrzeugbrief und -schlüsseln, die er dem Versicherer übergeben hatte. Er stützte sein Verlangen auf die Unwirksamkeit einer Klausel des Versicherungsvertrages, wonach der Versicherer Eigentümer der versicherten Sache wird, wenn diese nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder zur Stelle gebracht wird. Das LG wies die Klage in erster Instanz ab, in der Berufung gab das OLG dem hilfsweisen Klageantrag statt.

Rechtliche Einordnung

Nach Ausführung des OLG hatte der Kläger die Übereignungserklärung rechtzeitig widerrufen, nämlich vor Ablauf eines Monats nach Schadenanzeige. Ein Anspruch der Beklagten auf Übereignung bestehe nicht, da die streitgegenständliche Klausel den Versicherungsnehmer iSv § 307 BGB unangemessen benachteilige und darüber hinaus überraschend iSd § 305 c BGB sei. Insgesamt führe dies zur Unwirksamkeit der Klausel. Zwar sei eine solche Versicherungsbedingung grds. in allgemeinen Kasko-Versicherungen üblich. Allerdings handle es sich bei normalen Kfz in der Regel um Gebrauchsgegenstände, die nicht mit dem ideellen Wert eines Oldtimers für den Eigentümer gleichgesetzt werden können. Mit Blick auf das persönliche Interesse des Versicherungsnehmers sei insbesondere die kurze Frist, die nach Ablauf den Versicherer berechtigt, unangemessen. Da Oldtimer üblicherweise im Laufe der Zeit eine Wertsteigerung erfahren, führe ein solch früher Eigentumsübergang auf den Versicherer zu einer einseitigen Bevorteilung desselben. Insoweit sei ein Oldtimer eher mit Wertsachen gleichzusetzen, bei denen in üblichen Hausratsversicherungen kein Eigentumsübergang stattfindet, sondern dem Versicherungsnehmer ein Wahlrecht zwischen Versicherungsleistung und wieder herbeigeschaffter Sache zukommt.

Quintessenz

Das OLG hat eine eingehende und nachvollziehbare Interessenabwägung bei der Prüfung der Klauselwirksamkeit vorgenommen. Da es sich um eine spezielle Versicherung handle und bzgl. dieses Sachverhaltes keine abweichende obergerichtliche Rechtsprechung ersichtlich sei, wurde die Revision nicht zugelassen.

Quelle: RA Marc E. Evers / Wiss.Mit. Julius Pieper

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Dampfmaschinen, Gastautoren, Michael Hergarten, News, Oldtimer-Touren

Weihnachtszeit beim Vulkan-Expreß

Nikolaus vor Vulkan Express
Nikolaus vor Vulkan Express © Fotoquelle und Bildrechte: Veranstalter
Ende November stellt die Brohltalbahn ihr Angebot auf den Winterfahrplan um. Der „Vulkan-Expreß“ fährt ab dem 26. November 2016 nach einem auf die kommenden Festtage ausgerichteten Fahrplan und bietet auch in der kalten Jahreszeit zahlreiche Fahrten vom Rhein in die Ferienregion Laacher See.

Nikolausfahrten in der Adventszeit

Am 26. und 27. November sowie am 03., 04., 10. und 11. Dezember 2016

Vom Bahnhof Brohl BE (direkt gegenüber dem DB-Bahnhof) startet an den ersten drei Adventswochenenden bis zu drei Mal täglich der „Vulkan-Expreß“ zu seiner Nikolausfahrt in Richtung Oberzissen. Eingesetzt wird auch in diesem Jahr die historische Dampflokomotive „11sm“! Am einsam gelegenen Haltepunkt „Schweppenburg-Heilbrunnen“ erwartet der Nikolaus den Zug und steigt gemächlich die Stufen in die weihnachtlich dekorierten Waggons hinauf um dort jedes Kind persönlich zu begrüßen und mit einer reichhaltigen Nikolaustüte zu beschenken.

Nikolauszug HP Schweppenburg
Nikolauszug HP Schweppenburg
Die Fahrt bis Oberzissen dauert etwa eine Stunde. Am Endbahnhof oder an allen Zwischenstationen kann ein Aufenthalt z. B. zum Besuch der örtlichen Weihnachtsmärkte eingeplant und die Fahrt mit jedem späteren Zug fortgesetzt werden. Fahrgäste aus dem Brohltal können ihre Fahrt selbstverständlich auch direkt an ihrem „Heimatbahnhof“ beginnen und zunächst talwärts nach Brohl fahren, wo der weihnachtlich geschmückte Bahnhof eine besinnliche Atmosphäre vermittelt. Heiße Getränke wie Kinderpunsch und Glühwein stimmen auf die Weihnachtszeit ein. Fahrpreis: Erwachsene 14 Euro, Kinder (bis 11 Jahre) inkl. Nikolaustüte 10 Euro.

Der Fahrplan ab Bahnhof Brohl-Lützing (Brohl BE):

Fahrplan Brohltalbahn
Fahrplan Brohltalbahn © Fotoquelle und Bildrechte: Interessengemeinschaft Brohltal-Schmalspureisenbahn e.V.

Die Rückfahrt ab Oberzissen erfolgt um 10:45 Uhr, 13:45 Uhr und 16:45 Uhr. Die genauen Fahrpläne für die Zwischenstationen können im Internet unter www.vulkan-express.de abgerufen werden.

Weihnachtsfahrt

Am Donnerstag, 26. Dezember 2016

Am zweiten Weihnachtstag pfeift der „Vulkan-Expreß“ traditionell zur Weihnachtsfahrt von Brohl-Lützing hinauf in das winterliche Engeln in der Eifel. In den weihnachtlich dekorierten und wohlig warm geheizten Waggons wird ein Höhenunterschied von knapp 400 m überwunden, bevor ab dem Bahnhof Engeln eine geführte Wanderung durch das hoffentlich verschneite obere Brohltal angeboten wird. Am Nachmittag erreicht der kleine Zug wieder seinen Ausgangsbahnhof am Rhein. Los geht es ab Brohl um 11:15 Uhr, der Zustieg ist aber auch an allen Unterwegsbahnhöfen möglich. Fahrpreis: Erwachsene 14 Euro, Kinder (6-11 Jahre) 6,50 Euro.

Silvesterfahrt

Am Dienstag, 31. Dezember 2016

Zur letzten Fahrt des Jahres startet die Brohltalbahn am 31.12.16 um 10:15 Uhr ab dem Bahnhof Brohl (Brohltalbahn) bis zum Endbahnhof Engeln. Unterwegs wird es eine Mittagspause geben, im Anschluss findet eine geführte Wanderung durch den Vulkanpark im oberen Brohltal statt. Ab dem Bahnhof Oberzissen steht der „Vulkan-Expreß“ wieder zur Rückfahrt bereit, Brohl wird gegen 16 Uhr erreicht. Im Fahrpreis (Erw. 17 Euro, Kinder 6,50 Euro) ist eine kleine Flasche Sekt bzw. ein alkoholfreies Getränk enthalten.

Für alle Fahrten ist eine Voranmeldung erforderlich.

Alle Fahrten sind bestens mit der stündlich verkehrenden MittelrheinBahn RB26 erreichbar. Die Brohltalbahn empfiehlt die umweltfreundliche Bahnanreise mit den attraktiven Fahrscheinangeboten der Verkehrsverbünde VRM und VRS. Die Parkplätze in Brohl sind begrenzt.

Weitere Informationen und Buchungen unter www.vulkan-express.de, buero@vulkan-express.de und Tel. 02636-80303.

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Museum, News, Oldtimer-Schlagzeilen, Reiseberichte

Oldtimer-Szene zum Saisonausklang

Am Sonntag trafen sich bei herrlichem Spätherbstwetter zum großen Abschluss der Oldtimer-Saison alle, die sich seit der Kindheit einer oder mehrerer Automarken verschrieben haben. Einige leisteten sich in dieser Saison einen Traumwagen und tauschten den Mercedes gegen einen Aston Martin ein, den sie sich schon immer gewünscht hatten. Wiederum einige hatten eine besondere Karosserieform einer Epoche im Auge und kauften sich die Andenken an die Vergangenheit. Das Hobby hat wenig mit dem Verstand zu tun, denn die Oldtimer-Szene ist Emotion pur.

Mercedes-Benz 710 SS Cabrio C 1930
Mercedes-Benz 710 SS Cabrio C 1930 im Automuseum Central Garage

Der extrem große Zuspruch mit einer Fahrt zur Central Garage Bad Homburg war nicht vorhersehbar. Historische Fahrzeuge auch auf Straßen und Parkplätzen rundherum begeisterten die Besucher aus vielen Epochen. Es waren zum Saisonausklang so viele historische Fahrzeuge gekommen, dass der auf dem Gelände zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichte. Beim Besuch war auch ein letztmaliger Blick in die Präsentation Mit dem Auto in die Kurstadt – Abschied von der Kutsche möglich. Auch die historische Gasolin Tankstelle und die zeitgeschichtlich inszenierte Werkstatt fand großen Zuspruch. Auffällig war die große Zahl an Hot Rods.

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News, Rechtsprechung, Urteile

BGH: Neue Rechte des Käufers beim Oldtimer Kauf?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit Gebrauchtwagen befasst. Beim Kauf von älteren Autos hat der Käufer künftig mehr Rechte. Der BGH hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die einen Gebrauchtwagen kaufen.

Fahrschul Modell eines Auto Chassis
Fahrschul Modell eines Auto Chassis – Wo sind die technischen und optischen Fehler bei Übergabe bei einem technisch komplexen Gegenstand?

Stellen die Käufer in den ersten sechs Monaten fest, dass Schäden am Auto vorhanden sind, muss künftig der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel am Verkaufstag noch nicht vorhanden war und somit erst später vom neuen Eigentümer verursacht wurde (vom 12.10.2016, Aktenzeichen VIII ZR 103/15).

Bislang war es umgekehrt. Das Karlsruher Gericht passte damit seine bisherige Rechtsprechung an ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs an.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, bei dem nach knapp fünf Monaten und einer Laufleistung von 13.000 Kilometern die Automatikschaltung nicht mehr funktionierte. Nach der neuen Rechtsprechung des BGH muss das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Fall nun neu verhandeln.

Dabei muss das OLG vor allem prüfen, ob der Verkäufer des Wagens definitiv nachweisen konnte, dass der Getriebeschaden nicht bereits beim Verkauf vorlag. Gelingt ihm das nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war.

Quelle: tagesschau.de

Für einen privaten Eigentümer eines Oldtimers, der diesen nicht an einen Gebrauchtwagen-Händler verkaufen möchte stellt sich nun die Frage: Wie kann der private Verkäufer die Mängelfreiheit eines historischen Fahrzeugs gegenüber dem Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe beweisen? Aus meiner Sicht macht dieses Urteil den „Gebrauchtwagenmarkt von Privat an Privat“ wohl komplett kaputt.

Anmerkung AvD Pressemeldung 92/2016: Der Käufer hat lediglich darzulegen, dass ein mangelhafter Zustand innerhalb der ersten sechs Monate seit dem Kauf aufgetreten ist. Um der Verantwortung für seine Haftung zu entgehen, muss der Verkäufer dann nachweisen können, dass der Defekt oder Schaden vom Käufer selbst verursacht wurde.

Das Gericht legt die im Kaufrecht vorhandene Beweislastumkehr bei Mängeln (§ 476 BGB) strikt zugunsten des Käufers aus. Der BGH verweist dabei auf eine neuere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH v. 04.06.2015, Az.: C-497/13). Dieser hatte bereits 2015 entschieden, dass ein Verbraucher sich immer darauf berufen kann, dass ein Defekt bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Kraftfahrzeuges bestand. Der private Käufer muss weder den Grund des Mangels noch den Umstand beweisen, dass der Ursprung des Defekts dem Verkäufer zuzurechnen ist. Er braucht keinen weiteren Nachweis beizubringen. Es ist alleine Sache des Verkäufers, den Beweis zu liefern, dass der Mangel erst nach Übergabe an den Käufer auftrat oder von diesem verursacht wurde.

Offen bei diesem Urteil sind mindestens vier Fragen

  1. Was ist ein älteres Auto?
  2. Was ist ein Gebrauchtwagen?
  3. Gilt das Urteil auch für Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als 30 Jahren (Oldtimer)?
  4. Hat die beschriebene Haftungsfrage beim Gebrauchtwagenverkauf nur Gültigkeit beim Verkauf von Gewerblich an Privat, von Privat an Gewerblich und von Privat an Privat? Im dargestellten Fall war der Verkäufer ein Kraftfahrzeughändler.

In einem weiteren Bericht Auch private Autoverkäufer haften beim Verkauf (Aktenzeichen: VIII ZR 26/14) wird über ein Urteil berichtet, dass auch private Verkäufer haften.

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Audi, Fotoalbum, Gastautoren, News, NSU, Technik

Wahl der Autofarbe in den 70er Jahren

Erinnern wir uns an eine farbenfrohe Zeitspanne der Autofarben in den 70er Jahren. Die meisten Autos waren bunt. Das Marketing wollte weg von den gedeckten Farben der vorangegangenen Epoche. Neben den typischen Karosserieformen einer Marke war die Farbe der Karosserie ein Element, um sich von den Anderen abzuheben. Diese bunte Epoche ist leider Vergangenheit. Doch erste Ansätze einer bunteren Autowelt sind im Jahr 2016 wieder wahrnehmbar …

Einige Ro 80 in typischen Farben der 70er Jahre
Einige Ro 80 in typischen Farben der 70er Jahre

Anhand des in Technik und Design außergewöhnlichen NSU Ro 80 wird in diesem Beitrag die Farbenpracht der 70-Jahre dargestellt. Der Antrieb des NSU Ro 80 erfolgte mit einem Kreiskolbenmotor (KKM), oder Wankel-Motor, benannt nach seinem Erfinder Felix Wankel. Das Design stammte von Claus Luthe.

Damals spielte bei der Farbwahl die optische Sicherheit eine große Rolle. Grundsätzlich sollte man sich für weiß oder eine andere helle Farbe entscheiden. Statistiken demonstrieren, dass Fahrzeuge mit einer dunklen Autofarbe häufiger in Unfälle verwickelt werden, als Autos mit hellen Farben. Als Ursache wird angegeben, dass helle Fahrzeuge nicht nur bei Dunkelheit besser zu sehen sind, sondern im Hellen auch mehr Licht reflektieren und deshalb auffälliger sind. Helle Farben kommen seltener in der Umgebung eines Fahrzeugs vor und deshalb nehmen andere Autofahrer helle Autos eher wahr. Viele der folgenden Fotos zeigen diesen Vorteil der Sichtbarkeit deutlich:

Die Fotos für diesen Bericht stellte freundlicherweise Gunter Olsowski, Ro 80 Club International e.V. – Verein für Kreiskolbentechnik, zur Verfügung. Der Verein gibt übrigens auch ein periodisches Magazin heraus, das Wankel Journal. Auf der Webseite www.ro80.nl findet sich auch eine Farbtabelle für die Produktion von 1969 – 1977.

Bereits Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhundert war die Begeisterung für die Technik beherrschend. Daraus folgten in der Automode bis heute Farbtöne wie schwarz, silber, grau und anthrazit. Mit dem Aufkommen von serienmäßigen Klimaanlage im Fahrzeug begann der Siegeszug von schwarz. Weiß verschwand für einige Jahre, ca. ab 2001 vom Markt, aber die Farbe erlebte vor einigen Jahren eine Rückkehr auf die Straße.

Warum der Motor des Felix Wankel kein Erfolg wurde, erläutert der Bericht an anderer Stelle.

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Alfa Romeo, Aston Martin, BMW, Citroën, Jaguar, News, Porsche, Triumph, Volkswagen

Sehenswerte Armaturenbretter und Instrumententafeln

Ein Armaturenbrett war in der Vergangenheit des Automobils eine Instrumententafel mit analogen Messanzeigern und Bedienungshebeln in den unterschiedlichsten Stilen und Materialien.

Aston Martin DB5 Instrumententafel
Aston Martin DB5 Instrumententafel

Bei Autos sind die Instrumente, bis auf Ausnahmen, längst nicht mehr auf einem Brett montiert. Früher sprach der Fachmann auch von einer Schalttafel. Eine andere häufig verwendete Bezeichnung ist die Instrumententafel.

In Ländern mit Linksverkehr, zum Beispiel Großbritannien, Australien und Japan ist die Anordnung zum Teil für Rechtslenker (RHD) ausgelegt. Wie nicht anders zu erwarten, wird in Deutschland durch die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung einen Teil der Instrumente und Einrichtungen vorgeschrieben.

Weitere Beiträge über Armaturenbretter aus Holz Holz-Armaturenbrett im Triumph TR5 und TR6 und feine Holz-Interieurs in Automobilen findet der Interessierte mit den angegebenen Links.

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Borgward, News, Zeitschriften

Borgward Kurier

Borgward Kurier 2/2016
Borgward Kurier 2/2016 © Fotoquelle und Bildrechte: Borgward Club Frankfurt-Würzburg
In den letzten Jahren wird über die Fahrzeuge der ehemaligen Borgward Gruppe leider in Print- und Online-Medien wenig berichtet. Grund genug sich einmal mit dem Borgward Kurier im neuen Design zu beschäftigen. Der Borgward Kurier erscheint nun im Format DIN A4 und mehrfarbig.

Das mir vorliegende Exemplar wird herausgegeben vom Borgward Club Frankfurt – Würzburg. Das Magazin berichtet auf 40 Seiten viel Internes aus dem Clubleben und den Veranstaltungen der Vergangenheit in Text, angereichert mit vielen Fotos.

Dem Autor ist ein Bericht besonders aufgefallen: «2. Deutsch Cabriolet- und Sonderaufbau-Treffen im Industriemuseum Ennepetal». Hier trafen sich nicht nur Borgward Cabriolets, die bei der ehemaligen Firma Deutsch in Köln zu Cabriolets konfektioniert wurden, sondern auch zwei Opel P2 von Authenried, Darmstadt. Schade, dass solche besonderen Veranstaltungen nicht öffentlich im Veranstaltungskalender publiziert werden und nur wenigen Insidern des Clubs bekannt sind.

Natürlich hat der Borgward Club eine Webadresse und auch das Klassiker- und Motormagazin berichtete in mehreren Beiträge über das Borgward Welt Treffen in Bremen und Borgward Schätze in Bruchhausen-Vilsen.

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Ausstellungen, Karmann, Messe, Motorrad, News, Zündapp

Sonderschauen von Karmann und Zündapp

140 Designstudien, Prototypen und Serienmodelle – die Sammlung von Modellen des legendären ehemaligen Karosseriebauers Karmann, heute im Osnabrücker VW-Werk ist eine wahre Schatzkammer. Diese überwiegend nicht zugängliche Fundgrube an Raritäten öffnet ihre Pforten. Das Unternehmen Karmann, das 2009 in der Insolvenz endete und in Teilen von Volkswagen übernommen wurde, ist heute vor allem als Spezialist für die Fertigung von Cabriolets in Erinnerung. Dass der einstige Kutschenbauer bereits im Jahr 1902 seine erste Automobil-Karosserie präsentierte, ist hingegen weitgehend vergessen.

Für Besucher der Bremen Classic Motorshow 2017 werden in acht Hallen der Messe Bremen 12 Modelle aus Osnabrück in einer Ausstellung „Die Schatzkammer von Karmann“ zu sehen sein.

VW Karmann Ghia Coupe Prototyp
Das Urmodell des VW Karmann Ghia mit Käfer-Motor von 1953 ist eine der Raritäten der BCM-Sonderschau „Die Schatzkammer von Karmann“ © Fotoquelle und Bildrechte: MESSE BREMEN / Ingo Wagner

Dabei sein werden ein Adler Diplomat Cabriolet von 1937. Der 1,6 Tonnen schwere Zweitürer war Ende der 1980er ein Geschenk der Belegschaft an den Firmenchef Wilhelm Karmann. Natürlich darf auch das Osnabrücker Erfolgsmodell schlechthin, der VW Karmann Ghia mit Käfer-Motor nicht fehlen. Allerdings wird in Bremen nicht der Serientyp stehen, sondern das faszinierende Urmodell, das Karmann 1953 ohne Wissen der Wolfsburger von Ghia-Chef Luigi Segre entwerfen ließ. Weiteres Einzelstück ist die keilförmige Stilstudie Pik As, die der berühmte Giorgio Giugiaro 1973 als futuristisches Audi-Coupé schuf.

„Immer die Nase im Wind“ lautete der Slogan der Zündapp-Entwickler. Die 1917 in Nürnberg gegründete Zünder- und Apparatebau-Gesellschaft stieg nach dem Ersten Weltkrieg auf die Produktion von Motorrädern um und wurde neben DKW und NSU zu einem der größten Zweirad-Hersteller der Welt.

Zündapp KS50 Super Sport
100 Jahre Zündapp – das Jubiläum begeht die Bremen Classic Motorshow 2017 mit der Sonderschau „Vom Jedermann zum Weltmeister“. Zu den rund 20 Exponaten gehört auch die KS 50 Super Sport, Zündapps Verkaufsschlager der 1960er- und 1970er Jahre © Fotoquelle und Bildrechte: MESSE BREMEN / Ingo Wagner

Das Jubiläum begeht die Bremen Classic Motorshow deshalb mit der Sonderschau „Vom Jedermann zum Weltmeister“. Rund 20 Modelle illustrieren in Halle 1 die Bandbreite des Vollsortimenters: Neben erschwinglichen Maschinen wie der DB 200 Derby, dem sogenannten Bauernmotorrad, wird in Bremen auch die ab 1933 produzierte K 800 gezeigt, ein luxuriöses Reisegefährt zum Gleiten und Cruisen. Ebenfalls sind zu sehen: Der Verkaufsschlager der 1960er und 1970er, die KS 50 Super Sport. Deren Motorenleistung und Straßenlage, ihr hochgezogener Auspuff, die auffällige Farbgestaltung und viel Chrom machten sie zum Traumgefährt aller 16-Jährigen.

Die Bremen Classic Motorshow findet statt von Freitag bis Sonntag, 3. bis 5. Februar 2017, in allen Hallen der Messe Bremen sowie der mobilen Halle 8. Die Hallen sind von 9 bis 18 Uhr geöffnet. Die Tageskarte kostet 16 Euro. Mehr Infos findet der Interessent auf der Webseite www.classicmotorshow.de.

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News, Zagato

Carrozzeria Zagato Modelle

Als noch existierende und etablierte italienische Carrozzeria baut Zagato in Mailand seit 1919 aerodynamische Aluminiumkarosserien als Prototypen und Kleinserien für zahlreiche Automarken wie Aston Martin, Bentley, BMW, Bristol, Ferrari, Fiat, Ford, Jaguar, Lancia, MG, Nissan, Rolls-Royce, Rover, Toyota, Volvo und andere Hersteller. In den 1990er Jahren entwickelte man auch für Toyota, Nissan und Mercedes-Benz.

Alfa Romeo 1900 Sprint Zagato 1962
Alfa Romeo 1900 Sprint Zagato 1962

Das Unternehmen ist heute eine der ältesten noch existierenden Karosseriegestalter Italiens. Zagato entwarf zahlreiche Aufbauten, die heute als klassisch angesehen werden. Neben der Gestaltung gehört auch heute noch die Fertigung von Kleinserien zum Aufgabenbereich Zagatos.

Einige Beispiele in der Fotogalerie Zagato sollen das zeigen:

Für Elio Zagato war der FIAT 8V, mit dem er unter anderem das AVUS-Rennen 1955 gewann, Die schönste Kreation. die Technik war übrigens Fiats einziger 8-Zylinder-Motor gewesen, der den Wagen bis über 200 km/h beschleunigen konnte.

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Dr. Georg W. Pollak †, Gastautoren, Mercedes-Benz, News, Reiseberichte

Mercedes 190SL Treffen rund um die Schlösser der Loire

Der französische 190SL-Club lädt alle zwei Jahre zu einem internationalen Treffen ein. Diese Treffen mit Mercedes 190SL und deren Teams zeichnen sich durch ein attraktives Programm, das auch eine lange Anreise rechtfertigt, aus. Nach den Schloss-Treffen unweit von Paris vor einigen Jahren und in Cannes und Monte Carlo, war unsere Teilnahme am Event 2016 – „Schlösser der Loire“ fast schon ein muss.

Der am weitesten angereiste Teilnehmer, nota bene, er kam alleine, hat 1600 km aus Portugal auf sich genommen. Gekommen waren auch Belgier, Holländer, Engländer und Schweizer, auch Siegfried aus München war mit seinem feuerroten Cabrio dabei. Eine grosse Delegation aus Italien nahm es gemütlich. Sie liessen ihre Autos anliefern und selber reisten sie mit dem Flugzeug an die Loire. Es erwartete uns ein herzlicher Empfang am Château d’Artigny. Die Gruppe kennt sich seit Jahren mehrheitlich und so ist es für viele ein Wiedersehen in der Familie der Mercedes 190SL Eigentümer.

Schlösser der Loire - Mercedes 190SL Treffen
Schlösser der Loire – Mercedes 190SL Treffen

Château d’Artigny war der Ausgangspunkt für längere Rundfahrten zu weiteren Sehenswürdigkeiten dieser geschichtsträchtigen Region. Es durfte das Schloss Chambord nicht fehlen und die Arbeitsstätte des genialen Leonardo da Vinci im Schloss Lucé. Die dort installierte ständige Ausstellung seiner mechanischen Erfindungen, darunter Panzer, Katjuscha-Raketenwerfer, Mehrfach-Schiesskanone, aber auch Brücken, Pumpen, Fluggeräte in Modellen und im Park in Originalgrösse nachgebaut, haben auch unsere Damen begeistert.

Zu den Höhepunkten der weiten Reise nach Frankreich gehörte der Lunch am Wasserschloss Chenonceau, die Gärten von Villandry, sowie der Besuch des Château Ussé, an dem der französische Schriftsteller Charles Perrault im 17 Jahrhundert das uns allen bekannte Märchen vom Dornröschen schrieb! Nach dem Besuch des vollständig möblierten Schlosses, konnte man an die Geschichte auch glauben. Das Schloss hat seinen Ursprung bereits im Jahr 1004 als hölzerne Festung unter dem grausamen Wikinger-Herrscher Gelduin I.

Das Tal der Loire, seine kalkhaltigen Hügel und Abhänge, sind nicht nur durch Schlösser, von denen wir 8 besucht haben, sondern auch durch ausgezeichnete Weine, wie Sauvignon oder Sémur, bekannt geworden,. Unser Tross von 60 Mercedes 190SL verschiedener Baujahre, einer schmucker als der andere, wurde von der Bevölkerung vom Strassenrand beim strahlenden Wetter herzlich begrüsst. An den für uns reservierten Parkplätzen versammelten sich um unsere Autos immer zahlreiche Bewunderer.


Der Club Präsident L. Génin und Organisator X. Larzilliére haben alles dafür getan, dass es ein erlebnisreiches Treffen wurde, das in guter Erinnerung bleibt.

Das nächste Treffen findet in Italien statt. Clubnachrichten zu dem zukünftigen Treffen wird auf den Webseiten Mercedes-Benz 190 SL Club Italia und Club Mercedes Benz 190 SL France veröffentlicht.

Text und Fotos. Dr. Georg W. Pollak, sc., Zürich

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Rechtsprechung, Tipps

Tipps: Massenunfall, Wild-/Tierschaden – Was ist zu tun?

Abwicklung von Massenunfällen

Das typische Beispiel für einen Massenunfall im versicherungstechnischen Sinn ist der Nebelunfall auf der Autobahn oder der Blitzeis-Unfall.

Von einem Massenunfall wird bereits gesprochen, wenn mindestens 20 Fahrzeuge in eine Karambolage verwickelt sind und der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar ist. Bei solchen Unfällen ergeben sich oftmals Beweisprobleme für den Geschädigten. Rettungskräfte veranlassen meistens, dass noch fahrfähige Fahrzeuge zur Seite geschafft werden, andere werden mit technischen Hilfsmitteln von der Unfallstelle entfernt, um verletzte Personen versorgen zu können. Die Spurensicherung findet nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Porsche 356 - Ausführung Polizei
Porsche 356 – Ausführung Polizei

Dies ist nicht nur für die beteiligten Autofahrer eine ungute Situation sondern auch für die Versicherer, die mit der Schadensregulierung befasst sind. Daher haben die Versicherer schon vor über 30 Jahren Regelungen zu einer praktikablen Abwicklung von Massenunfällen getroffen. Diese Regelungen werden von Zeit zu Zeit verändert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat diese Vereinbarungen der deutschen Kraftfahrtversicherer zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten im letzten Jahr wieder einmal geändert.

Ganz aktuell sieht eine solche Regulierung nunmehr folgendermaßen aus:
Nach den neuen Regeln werden die Schäden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen. Dies ganz unabhängig davon, ob für das verunfallte Fahrzeug eine Kaskoversicherung bestand oder nicht. Und noch ganz wichtig: Bei der Regulierung eines Massenunfalls wird der Schadenfreiheitsrabatt des Halters nicht belastet.

Voraussetzungen für die Regulierung als Massenunfall

Für eine solche freiwillige Regulierungsaktion müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Polizei darf keinen Verursacher festgestellt haben.
2. Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein; ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, reichen auch bereits 20 beteiligte Fahrzeuge.
3. Das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang
stattgefunden haben.

Fast alle Versicherungsunternehmen lassen die Vereinbarung gegen sich gelten. Eine jeweils aktuelle Liste der teilnehmenden Versicherungsunternehmen an der Schadenregulierung nach Massenunfällen ist auf der Homepage des GDV als PDF-Dokument veröffentlicht.

Wie läuft die gemeinsame Regulierung ab?

Die Lenkungskommission des GDV entscheidet aufgrund der Unfallschilderungen der Polizei, ob eine gemeinsame Regulierungsaktion eingeleitet wird oder nicht. Bei einer gemeinsamen Aktion werden ein oder mehrere Kfz-Haftpflichtversicherer mit der zentralen Regulierung der Sach- und Personenschäden beauftragt. Die regulierenden Versicherer schreiben die an dem Massenunfall beteiligten Geschädigten, soweit sie ihnen bekannt sind, an und benennen die Ansprechpartner zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Niemand wird zur Teilnahme an einer solchen Regulierung gezwungen. Die Geschädigten können immer frei entscheiden, ob sie an der gemeinsamen Regulierungsaktion teilnehmen oder nicht. Falls sich ein Geschädigter gegen die Teilnahme entscheidet, liegt es an ihm, den konkreten Schädiger zu ermitteln und die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen.

Wild- und Tierschaden

Gerade Herbst häufen sich Unfälle mit Wild. Ansprüche gegen den Jagdpächter, Waldbesitzer oder die für den Straßenabschnitt zuständige Behörde gibt es in der Regel nicht, weil Wild im juristischen Sinne eine herrenlose Sache ist. Etwas anderes gilt nur im Rahmen von Jagdveranstaltungen. Bei Treib- und Drückjagden sind die Jagdveranstalter verpflichtet, das Wild nicht in Richtung befahrender Straßen zu treiben und dadurch die Wildwechselgefahr über verkehrsreiche Straßen zu erhöhen.

Vor besonderen Gefahrenstellen wie etwa Wildwechselstellen oder Gegenden mit hoher Wilddichte muss das Verkehrszeichen „Wildwechsel“ angebracht sein. Fehlt der Hinweis auf die Gefahrenstelle kann der Träger der Straßenbaulast für den Wildschaden – ausnahmsweise – eintrittspflichtig sein.

Treten z. B. in einem Straßenabschnitt häufig Wildwechsel auf, muss die für diesen Straßenabschnitt zuständige Stelle (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land, Bundesautobahnverwaltung) zumindest durch Schilder hiervor warnen und unter Umständen die Höchstgeschwindigkeit einschränken. Unterlässt sie dies, kommt eine Haftung unter dem Gesichtspunkt einer Verkehrssicherungspflichtverletzung in Betracht.

Wer kommt grundsätzlich für Ersatzleistungen in Frage?

Kostenerstattung durch Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ersetzt meist Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind.
Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase; Unfälle mit Federwild sind dagegen nicht bei allen Versicherungen mitversichert. Einige Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an. Abgedeckt
sind in diesem Fall sogar Unfälle mit Haustieren.
Kostenerstattung durch Vollkaskoversicherung
Können Sie nicht nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Wild oder infolge von Ausweich- oder Bremsmanövern entstanden ist, kann der Schaden über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse erfolgt.
Tierkollisionsbeihilfe des ADAC e. V.
Der ADAC ersetzt seinen Mitgliedern bei Tierkollisionen Schäden bis zu 300 Euro, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung ausgeglichen wird. Bestehende Versicherungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Diese Clubleistung gilt nur für Schäden am eigenen Fahrzeug des Mitglieds, unabhängig davon, wer das Fahrzeug geführt hat.

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie im Schadenfall zusammen mit dem Schadenmeldungsformular schriftlich anfordern können bei ADAC e. V., Tierkollision – GKS, Hansastraße 19, 80686 München.

„Sonderfall“ Ersatz Rettungskosten bei Ausweich-/Bremsmanövern

Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern entsteht der Schaden durch einen Ausweichversuch ohne Berührung mit dem Wild, so kann Ersatz von der Teilkaskoversicherung unter dem Aspekt „Rettungskosten“ gefordert werden. Weicht ein Autofahrer einem Tier aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, so sind die Folgeschäden grundsätzlich nicht durch die Teilkaskoversicherung gedeckt. Ein Ausweichmanöver als „Rettungsmaßnahme“ ist jedoch erlaubt. Damit ist nicht die Rettung des Tieres, sondern vielmehr die Vermeidung eines Schadens am Auto gemeint. Kommt es dabei zum Unfall, kann der Autofahrer Schadensersatz vom Versicherungsträger verlangen. Dabei gilt: Der drohende Schaden muss stets größer sein als das freiwillig eingegangene Schadensrisiko (Bundesgerichtshof AZ IV ZR 276/02). Dies ist nur bei großen Tieren wie Reh oder Wildschwein der Fall. Ein Ausweichmanöver vor einem Hasen gilt nicht als Rettungsmaßnahme – der Fahrer geht bei der Teilkaskoversicherung leer aus (Bundesgerichtshof AZ 1V ZR 321/95).

Beweispflicht/Beweislast und Verhalten nach dem Unfall

Der geschädigte Autofahrer bzw. der Fahrzeughalter muss wissen, dass er für den Wildschaden gegenüber seiner Kaskoversicherung beweispflichtig ist. Wildschäden sollten daher unverzüglich bei der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet werden. Die Polizei oder der Jagdpächter müssen in diesen Fällen eine sog. Wildschadensbescheinigung ausstellen. Diese erleichtert die spätere Beweisführung. Sie wird auch regelmäßig von den Versicherern im Rahmen der Schadensmeldung verlangt, nur bei Kleinschäden wird darauf verzichtet.

Wenn der Geschädigte nach dem Wildunfall – was wohl zumeist so ist – nicht den Jagdpächter oder Förster kennt, sollte im Zweifel immer die Polizei kontaktiert werden. Diese kann und wird dann dem Autofahrer gegebenenfalls Jagdpächter oder Revierförster nennen. Der Autofahrer sollte auch darauf hinzuwirken, dass die Polizei, der Jäger oder der Förster einen Verkehrsunfall mit Wild nicht nur ungeprüft protokolliert, sondern dass diese am Unfallort und in seiner näheren Umgebung sowie am betroffenen Kfz selbst eine gründliche Spurensuche durchführen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Wild nach der Kollision nur verletzt wurde und flüchten konnte. Die Schäden sowie Blutflecken und Haarreste an der Karosserie müssen dokumentiert und bestätigt werden, ebenso, welche Tierart für den Unfall die Ursache war. Selbstverständlich sollte auch der Geschädigte selbst – unabhängig von der offiziellen Unfallaufnahme – großzügig Fotos an der Unfallstelle machen und Personalien von Zeugen notieren, sofern solche vorhanden sind.

Unfallspuren am Auto dürfen nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung oder ein von ihr beauftragter Sachverständiger diese begutachten konnten.

Sonderfall Schadenverursachung durch Hunde und Pferde

Hunde zählen ebenso wie Pferde zu den Luxustieren. Für diese haftet grundsätzlich deren Halter, auch wenn er kein Verschulden an dem Unfall trägt (weil der Hund zum Beispiel frei herumstreunt). Es gilt hier die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Ausnahmen von der Gefährdungshaftung gibt es nur, wenn Tiere beruflich gehalten werden oder dem Unterhalt des Besitzers dienen, z. B. also Schutzhunde von Nachtwächtern oder Blindenhunde. Der Halter haftet bei diesen Tieren nur dann, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er sein Tier nicht ausreichend beaufsichtigt hat.

Wem gehört angefahrenes Wild?

Angefahrenes Wild gehört dem zuständigen Jagdpächter. Es darf nicht mitgenommen werden. Wer das Wild mitnimmt, macht sich strafbar.

Bremsen für Tiere

Wer zahlt, wenn wegen eines Tieres stark gebremst wurde und ein anderer Verkehrsteilnehmer deshalb auf das bremsende Kfz auffährt? Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende wegen eines Tieres stark abbremst, so stellt die Rechtsprechung darauf ab, wie groß das Tier war, wegen dem gebremst wurde: Wer wegen eines kleinen Tieres, z. B. einem Igel oder Enten, bremst, um es nicht zu überfahren, muss damit rechnen, eine Mitschuld angerechnet zu bekommen, wenn der andere auffährt.

Bei größeren Tieren wird die Gefahr für Personen bei einem Zusammenstoß bei der Abwägung berücksichtigt.

Sonderfall „Marderbiss“

Viele Kaskoversicherer gewähren auch bei Schäden durch Marderbiss Ersatzleistungen im Rahmen der Kaskoversicherung. Zumeist ist der Marderbiss in der Teilkaskoversicherung enthalten, bei einigen Versicherern auch in der Vollkaskoversicherung. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer zunächst klären, ob sein Versicherer überhaupt den Marderbiss versichert hat und gegebenenfalls, in welcher Art der Kaskoversicherung.

Die meisten Kaskoversicherer ersetzen nur den unmittelbaren Schaden an dem Fahrzeugteil, welches das Tier direkt beschädigt hat, z. B. den angebissenen Kühlwasserschlauch. Die weit teureren Folgeschäden, die z. B. durch den Kühlwasserverlust am Motor entstehen oder auch Schäden insbesondere an der Fahrzeugelektronik oder am Katalysator sind meist nicht im Versicherungsumfang enthalten. Solche Folgeschäden werden nur von wenigen Versicherern gedeckt, zudem ist dann meistens die Ersatzsumme begrenzt.

Da auch diesbezüglich die Versicherungsbedingungen stark voneinander abweichen, muss im Schadensfall individuell geprüft werden, welche Leistungen in den jeweils gültigen Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB) vereinbart sind.

Für Anregungen und Fragen rund um das Verkehrsrecht stehen Ihnen, wie auch allen Mitgliedern der ADAC Ortsclubs, die Clubjuristen unter der Rufnummer (0 89) 76 76 – 24 23 oder per Mail unter recht@adac.de gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Schäpe
Leiter Juristische Zentrale

Quelle: ADAC

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