Nach drei erfolgreichen Veranstaltungen gehen die „Mobilen Legenden“ nun in die vierte Runde. Denn die Programm-Mixtur hat Seltenheitswert – sowohl in der Oldtimerszene, als auch im Veranstaltungsangebot Baden-Württembergs.
Der Termin wurde weiter in den Sommer hineinverlegt, um noch mehr Wettersicherheit zu haben. Auf dem Oldtimer- und Luftfahrtfestival am 17. Juli 2016 erwartet die Besucher neben den bewährten Programmpunkten auch diesmal ein ganzes Bündel an außergewöhnlichen Attraktionen.
Das Programm der Mobilen Legenden 2016 dürfte Liebhaber von historischen Fahrzeugen entzücken: Rund 2000 bis 3000 Old- und Youngtimer, darunter Pkw, Lkw, Traktoren und Landmaschinen, Busse, Motor- und Fahrräder, präsentieren sich auf dem Fluggelände in Eutingen.
Auch für Fans historischer und zeitgenössischer Flugzeuge ist bei den Mobilen Legenden 2016 einiges geboten. Neben Extrem- Kunstflügen und Fliegerformationen sind auch Klassiker der Luftfahrtgeschichte am Himmel zu sehen.
Flankiert wird die stolze Fahrzeug- und Flugzeugparade bei den Mobilen Legenden 2016 von einem vielseitigen Rahmenprogramm, unter anderem mit Livemusik, Motorrad-Trial-Show, Unimog-Parcours, Mofa-Roulette, Familienprogramm und Gastronomie.
Die Mittelmeerinsel Malta – zwischen Sizilien und Tunesien gelegen – ist in vielerlei Hinsicht eine Reise wert. Wer die auf Billigtourismus ausgerichteten Bettenburgen an einigen Küstenabschnitten meidet, taucht in eine sonnendurchglühte, enorm geschichtsträchtige Landschaft ein. Von der Antike bis in die britische Kolonialzeit finden sich allerorten großartige Zeugnisse etlicher Kulturen.
Malta – Arbeitsvehikel
Auch der Liebhaber klassischer Mobilität kommt auf Malta auf seine Kosten. Speziell die Freunde historischer Nutzfahrzeuge erwartet „reiche Beute“. Als Erstes fällt die Vielzahl klassischer Landrover auf, die vor allem Landwirten als Alltagsvehikel dienen. Landrover als reines „Lifestyle“-Gefährt gibt es vereinzelt auch, aber weniger als hierzulande.
Zwar hat sich der Zustand der wichtigsten Straßen seit Beitritt zur Europäischen Union gebessert, doch in vielen Gegenden ist man mit Geländefahrzeugen nach wie vor besser beraten. Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss auf Straßen der untersten Kategorie schon etwas aufpassen, um nicht aufzusetzen – lohnend sind solche Ausflüge ins Gelände freilich schon.
Dann gibt es die Kategorie der Laster und Pickups, die noch täglich bei Handwerkern im Einsatz sind. So sind etliche LKW der Marke Bedford unterwegs, mit etwas Glück stößt man auf einen mit der einst für die Insel typischen farbenfrohen Lackierung. Interessant ist, dass auch einige Nutzfahrzeuge neueren Datums klassische Holzaufbauten besitzen, wie sie bis in die 1960er Jahre üblich waren.
Da Malta im 2. Weltkrieg eine wichtiger Stützpunkt der britischen Luftwaffe (R.A.F.) war, sind in einschlägigen Museen auch eindrucksvolle Vehikel aus jener Zeit zu sehen. Besonders lohnend ist in dieser Hinsicht ein Besuch des Malta Aviation Museum (http://www.maltaaviationmuseum.com/). In den alten Hangars am einstigen RAF-Stützpunkt Ta Qali warten nicht nur spektakuläre Flugzeuge aus den 1930-50er Jahren auf den Besucher, sondern auch etliche Kraftfahrzeuge, die seinerzeit vom britischen Militär genutzt wurden.
Richtig Glück haben muss man allerdings, um einem der einst auf der Insel verbreiteten klassischen Omnibusse zu Gesicht zu bekommen. Ein schönes Exemplar aus den 1930-50er Jahren kann von privaten Gesellschaften für Ausflüge genutzt werden.
Die zahlreichen PKW-Oldtimer auf Malta werden gelegentlich in einem separaten Bildbeitrag vorgestellt.
In diesem Jahr wurde die Klassik-Weltmesse sehr gut besucht sein. In den 21 Messehallen herrschte bereits am „Happy View Day/Vorschau“, einen Tag vor der offiziellen Eröffnung, ein so dichter Publikumsverkehr wie bisher nur an gut besuchten „normalen“ Messetagen. Und als dann am ersten vollen Messetag, Donnerstag, 7. April 2016, ein regelrechter Massenansturm einsetzte, der sich an den Folgetagen kaum verringerte, keimte ein Verdacht auf, der sich am frühen Sonntagabend kurz vor Messeschluss verdichtete: Die diesjährige Techno-Classica Essen wird Rekordzahlen schreiben. Was aber kaum jemand für möglich gehalten hatte, kristallisierte sich nach Messeschluss heraus: Die Besucher der Klassiker-Messe haben die 200.000er-Grenze geknackt. Genau 201.034 Gäste, das ergaben die Auswertungen der Zahlen-Dokumentationen, hatten die Messe besucht. Mehr als 30 Prozent der Besucher kamen aus dem Ausland.
Weltrekord: Noch nie zuvor konnte eine Klassiker-Messe so viele Besucher anlocken.
Auch die zahlreichen Kaufinteressenten kamen bei der Techno-Classica Essen auf ihre Kosten. Mit den über 2.700 zum Kauf stehenden Sammlerfahrzeugen war die Klassik-Weltmesse auch 2016 für die fünf Messetage das größte Oldtimer-Autohaus der Welt – und zudem der erfolgreichste Handelsplatz der internationalen Klassiker-Szene. „Nach unseren Schätzungen fanden bei der Techno-Classica Essen rund 40 Prozent der angebotenen Sammlerfahrzeuge neue Besitzer“, sagt Stefan P. Eck von der S.I.H.A.
Mit mehr als 200 Clubständen war sie auch 2016 das weltgrößte Treffen von Oldtimer-Clubs. Und über 80 professionelle Modellauto-Anbieter machten sie auch in diesem Jahr wieder zu einer der größten Modellauto-Börsen. Für einen weiteren Superlativ sorgten die rund 60 Anbieter antiquarischer Auto-Literatur – durch sie war die Techno-Classica Essen wieder eine der weltweit größten Börsen für Auto-Literatur. Dazu boten Klassik-Dienstleister wie Versicherungen, Transport-Unternehmen, Sachverständigen-Organisationen und Pflegemittel-Hersteller ein breites Spektrum an Informationen.
Das ehemalige Automobilmuseum Fritz B.Busch in Wolfegg im Schloss schließt zum 30.10.2016! Anka Busch, die Tochter von Fritz B. Busch hat sich Gedanken über die Nachfolge gemacht. 43 Jahre ist das Museum nun schon am Standort Wolfegg für die Öffentlichkeit zu besuchen. 10 Jahre davon unter der jetzigen Leitung und der Pachtvertrag hätte verlängert werden müssen.
Herr Dr. Schumacher vom Traktormuseum Bodensee und Anka Busch haben eine Vereinbarung für die Zukunft getroffen. Im Winter 2016/2017 wird das Inventar des Museums in das Traktormuseum Bodensee umziehen.
Daher lautet meine Empfehlung: Schnell noch mal hin zum Schloss Wolfegg ins Automobilmuseum Fritz B. Busch. Erinnert sei an dieser Stelle auch an die vielen wunderbaren und heiteren Geschichten und Bücher von Fritz B. Busch.
Wie gut, dass die Sammlung zusammen erhalten bleibt und nicht auf einer Auktion meistbietent verkauft wird.
Ich freue mich auf Ihren Besuch. – Ihr Stephan Musfeld.
Gotthard, 18. Sonderausstellung im Pantheon Basel, Forum für Oldtimer, 17. April bis 16. Oktober 2016. Pantheon Basel AG, Hofackerstrasse 72, CH-4132 Muttenz, Telefon +41 61 466 40 77, Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 10 bis 17.30 Uhr, Sa und So: 10 bis 16.30 Uhr, Eintrittspreis CHF 10.-, Webseite: www.pantheonbasel.ch
Mit über 2.500 klassischen Automobilen im Angebot, 1.250 Ausstellern aus über 30 Nationen, mehr als 200 Klassik-Club-Ständen, rund 25 Autohersteller-Präsentationen und erwarteten 190.000 Besuchern setzt die 28. Techno-Classica Essen auch in diesem Jahr wieder Maßstäbe.
Janina bewundert (?) den Prototypen des DKW F9 – ein Traum in rot. Obwohl noch vor dem 2. Weltkrieg entwickelt, kam der kompakte Flitzer erst Jahre später auf den Markt. Der Wert des Einzelstücks lässt sich nicht beziffern.
Alle Ausstellungsplätze in den nunmehr 21 Hallen der Messe Essen und auf den Freigeländen sind für die Techno-Classica Essen 2016 belegt.
Nach der aktuellen gesetzlichen Lage ist das Abschleppen nicht mehr speziell in einem Gesetz oder Paragrafen geregelt. Vielmehr ergeben Einzelvorschriften in StVO, StVG und StVZO sowie das Gewohnheitsrecht und einschlägige Rechtsprechung ein Gesamtbild, das das Recht „rund ums Abschleppen“ bildet.
Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Es muss also eine Art von Notlage vorliegen. Allerdings muss der Defekt nicht unfreiwillig eingetreten sein. Auch wenn Bastel- und Reparaturarbeiten zur Betriebsunfähigkeit geführt haben, darf abgeschleppt werden. Wenn, zum Beispiel Arbeiten an Motor, Getriebe oder Elektrik dazu geführt haben.
Wie groß oder umfangreich das technische Problem sein muss, oder eine bestimmte Art von Betriebsunfähigkeit, schreibt das Gesetz nicht vor. Es genügt also, dass ein kleines Problem zur Betriebsunfähigkeit führt, wenn zum Beispiel die Batterie keine ausreichende Leistung zum Starten hat oder eine Sicherung defekt ist, ohne die das Fahrzeug nicht sicher fährt.
ADAC Abschleppwagen MB 508d
Ohne Betriebsunfähigkeit liegt Schleppen vor
Ist das Fahrzeug nicht betriebsunfähig, wird aus dem „Abschleppen“ automatisch ein „Schleppen“. Dann liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 StVZO vor, für die es Bußgelder gibt. Für ein „Schleppen“ braucht man nämlich nach § 33 StVZO eine behördliche Genehmigung, die – sofern sie überhaupt erteilt wird – teuer und umständlich zu beantragen ist.
Beim Schleppen ohne Genehmigung liegt eine Ordnungswidrigkeit wegen eines Verstoßes gegen § 33 StVZO vor. Es droht ein Bußgeld und im schlimmsten Fall noch Ärger wegen Kfz-Steuervergehen und Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sofern das gezogene Fahrzeug nicht zugelassen und versichert ist.
Wohin und wie weit darf geschleppt werden?
Eine Höchststrecke zum Abschleppen ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung zur maximal zulässigen Abschleppdistanz – abseits von Autobahnen – ist uneinheitlich. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass nicht die nächste, sondern die nächstgelegene geeignete Werkstatt aufgesucht werden muss. Mehrere hundert Kilometer sind sicher zu weit. Nach einer sehr strengen, aber auch schon über zwanzig Jahre alten Entscheidung (OLG Celle, NZV 1994, 242) liegt kein Abschleppen, sondern ein genehmigungspflichtiges Schleppen vor, wenn das Fahrzeug über eine Strecke von mehr als 45 km gezogen wird. Letztlich kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Für eine Ahndung eines „zu weiten Abschleppens“ ist es natürlich erforderlich, dass der Polizei und den Behörden bekannt ist, von wo aus abgeschleppt wurde. Und hierzu sind die Behörden zumeist auf die Auskunft der Betroffenen angewiesen.
Sonderfall Abschleppen von der Autobahn
In § 15a StVO wird angeordnet, dass beim Abschleppen auf der Autobahn liegengebliebener Fahrzeuge, diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden muss. Wer außerhalb der Autobahn liegen bleibt, darf nicht über die Autobahn geschleppt werden, auch nicht für „nur eine Ausfahrt“. Es kann sonst empfindliche Strafen geben.
Abschleppen und Führerschein
Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt für den Führer des Zugfahrzeugs die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs (§ 6 Abs. 1 S. 3 FeV). Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs benötigt keine Fahrerlaubnis, da dieses – mangels eigener Motorkraft – kein Kraftfahrzeug ist. Da das Fahrzeug ohne eigene Motorkraft geschleppt wird, ist es nicht als Kraftfahrzeug anzusehen. Hierfür spricht weiter die nur begrenzte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Beachtung der Verkehrszeichen, die Geschwindigkeit sowie die Richtung der Fahrt. Er darf übrigens auch minderjährig sein. Selbst 15-jährige im gezogenen Fahrzeug wurden von der Rechtsprechung nicht beanstandet.
Abschleppeinrichtung
Bei Verwendung von Abschleppstangen oder Abschleppseilen darf der lichte Abstand vom ziehenden zum gezogenen Fahrzeug nach § 43 StVZO nicht mehr als 5 m betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausreichend erkennbar zu machen, zum Beispiel durch einen roten Lappen.
Abschleppen von Motorrädern
Nach § 15a StVO dürfen Krafträder nicht abgeschleppt werden. Hierzu gibt es keine Ausnahmen und kein Ermessen.
Höchstgeschwindigkeit und Warnblinkanlage
Es gibt keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen. Mithin gelten keine anderen Regelungen als im normalen Verkehr. Aber um schon allein im Bereich der Kaskoversicherung nicht in die Gefahr von „grober Fahrlässigkeit“ zu kommen, sollte sehr defensiv und langsam gefahren werden. Übrigens: In Schweden ist dies gesetzlich geregelt, dort ist das Limit bei 40 km/h. Auch ohne gesetzliche Grenze sollte man in der Praxis ein freiwilliges Limit bei etwa 50 km/h sehen. Immerhin funktioniert beim abgeschleppten Fahrzeug ja in der Regel weder die Bremshydraulik noch die Servolenkung. Die Warnblinkanlage ist sowohl beim Zugfahrzeug als auch beim gezogenen Fahrzeug zu betätigen.
Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht für das ziehende Fahrzeug ganz normal nach § 1 PflVG. Eine über die normale Haftpflichtversicherung hinausgehende „Zusatzversicherung“ ist nicht notwendig. Da das geschleppte Fahrzeug gemäß § 33 StVZO nicht zulassungspflichtig ist, unterliegt es auch nicht der Versicherungspflicht. Es ist über das Zugfahrzeug (mit-)versichert. Dies gilt jedoch nur für das genehmigte Schleppen. Bei verbotswidrigem Schleppen eines nicht versicherten Fahrzeugs liegt in der Regel ein Verstoß gegen die Versicherungspflicht vor.
Der verantwortliche Fahrzeugführer beim Abschleppen
Nach allgemeiner Definition ist der Führer eines Fahrzeugs derjenige, der „sich selbst aller oder wenigstens eines Teiles der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient, die für seine Fortbewegung bestimmt sind, also das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder das Fahrzeug unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung durch den öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt“. Danach ist Führer eines Fahrzeuges nicht nur derjenige, der alle für die Fortbewegung des Fahrzeugs erforderlichen technischen Funktionen ausübt, sondern auch, wer nur einzelne dieser Tätigkeiten vornimmt, jedenfalls solange es sich dabei um solche handelt, ohne die eine zielgerichtete Fortbewegung des Fahrzeugs im Verkehr unmöglich wäre, wie zum Beispiel das Bremsen oder Lenken.
Die Autostadt zeigt auf der 28. Techno Classica in Essen vom Mittwoch, 6. bis Sonntag, 10. April 2016 u.a. zwei historische Lastwagen.
Dabei sind der sogenannte MAN Kardanwagen aus dem Jahr 1923. Es war einer der ersten Lkw mit Luftreifen anstelle der bis dahin genutzten Hartgummi-Räder.
Ergänzt werden die beiden durch insgesamt zehn Klassiker der Marken Audi, Bentley, Bugatti, Ducati, Lamborghini, Porsche, SEAT, Škoda, Volkswagen. Die beiden ausgestellten Fahrzeuge zeigen Meilensteine aus der Geschichte des Automobils.
„Opel GT – nur fliegen ist schöner“ – Mit diesem Slogan warb Opel in den 1970er Jahren – zu Recht! Der Sportwagen mit dem legendären Bottle-Shape-Design galt als die Antwort auf die amerikanische Corvette.
Opel GT – alles fing 1962 und mit den Entwürfen von Erhard Schnell an: Es sollte ein sportliches Coupé werden. Drei Jahre später wurde dieser Exot als „Opel Experimental GT“ auf der IAA in Frankfurt vorgestellt. Die gewaltigen Reaktionen darauf übertrafen jede Vorstellung. 1968 ging der GT in Serienproduktion. Charakteristisch bestach der Opel GT durch seine durchtrainierte Optik. Durch die wuchtige Frontpartie wirkte der vordere Überhang kürzer. Eine muskulöse Ausbuchtung für den Ansaugtrakt ermöglichte eine flachere Motorhaube. Die eckigen Klappscheinwerfer des Experimental-GT wurden durch runde „Schlafaugen“ ersetzt, die dem Sportcoupé das unverwechselbare Äußere gaben.
Daneben bestach der GT auch mit technischen Raffinessen, die bis heute einzigartig sind, u.a. die „Beule“ in der Motorhaube. Von so manchen Zeitgenossen als Design-Gag angesehen, hatte diese durchaus ihre Daseinsberechtigung: Der Platz wurde nämlich für den Vergaser benötigt. Oder aber die mit einem am Mitteltunnel platzierten Hebel versenkbaren Scheinwerfer, die sich um die Längsachse drehen. Zusätzlich hatte der GT unter dem vorderen Stoßfänger zwei kleine Scheinwerfer für Fernlicht und Lichthupe.
Der Käufer von damals hatte die Wahl zwischen zwei Motor- und zwei Ausstattungsvarianten: Ein 1900-er Motor mit 90 PS und ein1100-er mit 60 PS, dessen Produktion aber bereits 1970 eingestellt wurde. Zu den Ausstattungsvarianten GT-A und GT-AL folgte 1971 der GT/J, der „Junior“. Mit den Werksferien 1973 endet die GT-Produktion dann nach 103.463 Fahrzeugen.
Unser Museumsexponat aus dem Jahre 1973 erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 185 km/h und die richtige Bezeichnung für die 1900-cc-Version war Opel GT A-L. Dabei das A für die erste Baureihe stand und das L für Luxus.
Bei der diesjährigen Techno-Classica vom 6.-10.4.2016 in Essen präsentierte Rolls-Royce den Silver Ghost von 1923. Dieser Begriff Rolls-Royce Silver Ghost bezeichnete ursprünglich bei Rolls-Royce ein einzelnes Automobil der Baureihe Rolls-Royce 40/50 hp. Das Modell wurde mit besonderer Ausstattung ausgeliefert. Später wurde die Bezeichnung auf die gesamte Baureihe übertragen.
Das unter der Bezeichnung Rolls-Royce 40/50 hp entwickelte Luxusauto wurde von 1906 bis 1925 produziert und durch die Phantom-Reihe abgelöst.
Der Silver Ghost war mit einem Sechszylinder-Benzinmotor mit sieben Litern Hubraum ausgestattet, welcher anfangs 48 bhp (35 kW) bei 1200 min−1 leistete und im Laufe der Entwicklung auf bis zu 75 bhp (55 kW) gesteigert wurden. Die Schaltung erfolgte zu Beginn mit einer manuellen Dreigangschaltung, wurde das Getriebe ab 1913 durch eine Viergangschaltung ersetzt. Ab 1914 wurde die elektrische Beleuchtung als Option eingeführt und ab 1919 war sie Standard.
Vor dem Ersten Weltkrieg war der Silver Ghost eines der technisch fortschrittlichsten Autos der Welt, was ihm den Ruf als bestes Auto der Welt einbrachte. Während des Krieges erfolgte keine Weiterentwicklung und der Rückstand auf andere zeitgenössische Konstruktionen wuchs. 1925 wurde der Typ durch den Rolls-Royce Phantom I ersetzt.
Der Hersteller von Luxusautomobilen unterstreicht damit die große Bedeutung, die der Name Ghost von 1906 bis 1925 in der 112-jährigen Markengeschichte hatte.
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