Versicherungen

Ruheversicherung

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Eine Ruheversicherung versichert das Standrisiko und deckt bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug Schäden ab, die zum Beispiel durch Brand, Diebstahl, Vandalismus oder Sturmschäden entstehen. Bedingung ist in der Regel, dass das Fahrzeug nicht an öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt wird: Es muss also in die Garage oder auf ein Privatgrundstück stehen. Die Prämien im Rahmen der Teilkasko oder Vollkasko sind gering.

Es empfiehlt sich beim Kfz-Versicherer nachzufragen, ob eine beitragsfreie Ruheversicherung in die eigene Police inkludiert ist. Das Auto muss bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.

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Schadenfreiheitsrabatt

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Schadenfreiheits­rabatt wird, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht bzw. Vollkasko bei einem Neufahrzeug, bei historischen Fahrzeugen bei der Kfz-Versicherung nicht angewendet.

Oldtimer-Fahrer sind vorsichtige und umsichtige Verkehrsteilnehmer. Das Risiko, dass Oldtimer in einen Unfall verwickelt werden, ist geringer als bei anderen Fahrzeugen. Zudem werden historische Fahrzeuge meist gut gepflegt, regelmäßig gewartet und haben eine geringe Jahresfahrleistung. Viele historische Fahrzeuge werden im Winter nicht bewegt und sind geschützt untergebracht.

Die Berechnung einer Oldtimer-Versicherung erfolgt immer mit 100 % des Normaltarifs. Manche Versicherer bieten aber auch an, die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Alltag­fahrzeugs (Daily Driver) als Grundlage zu nehmen.

Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es für den Versicherungsnehmer von Vorteil, dass bei einem Oldtimer die Kfz-Versicherung unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt berechnet wird. Es erfolgt keine Rückstufung und damit sind auch keine höheren Beiträge für den Versicherungsnehmer zu befürchten.

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Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Nummer

Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Nummer

Früher wurde für die Zulassung eines Fahrzeugs die Versicherungsbestätigung bzw. Doppelkarte / Deckungskarte benötigt. Hierbei wurde von der Versicherung ein Schriftstück in Papierform ausgehändigt, das bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden musste. Die Deckungskarte erbrachte einen Nachweis, dass ein Vertragsverhältnis mit einer Versicherung zustande kommen soll.

Dasselbe Prinzip gilt heute für die elektronische Versicherungsbestätigung, kurz eVB-Nummer.

Die veraltete Papierform wurde mittlerweile komplett abgeschafft und durch den elektronischen Versicherungscode ersetzt. Die eVB-Nummer ist mit der alten Versicherungsbestätigung gleichzusetzen.

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Versicherungsschutz fehlt

Der Kfz-Versicherer hat die Aufgabe, der Zulassungsstelle mitzuteilen, wann der Versicherungsschutz für ein zugelassenes Auto erloschen ist. Die Behörde bestätigt dann den Eingang der Meldung.

Dieser Nachweis für den Eingang der Meldung ist für den Versicherer wichtig, um die Frist der Nachhaftung festzustellen. Erfährt die Zulassungsbehörde, dass für das Fahrzeug keine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Haftpflichtversicherung besteht, muss sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen (§ 25 FZV).

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Clubnachrichten

Clubnachrichten

Viele Webseiten der Oldtimer- und Youngtimer-Szene haben in der Suchmaschine, die den deutschsprachigen Markt beherrscht, „keinen Bekanntheitsgrad“ bezüglich Ranking (Quelle: SearchPreview). Links zu Webseiten sind bei einem Nutzer nur nach einer Suche auf den ersten beiden Ergebnisseiten sichtbar, wenn der Suchende die exakten Suchbegriffe eingibt. Im Jahr 2015 waren weltweit 314 Millionen Domains registriert!

Wenn eine Webseite kein besonderes Alleinstellungsmerkmal oder wenig Besucher monatlich hat, führt das nicht zu einer Platzierung auf den ersten beiden Ergebnisseiten bei der Suche. Aus diesem Grund dürften auch auf der eigenen Webseite Clubnachrichten von Interessengemeinschaften und Vereinen keine merkliche Resonanz bei Interessenten finden. Die Zukunft des Hobbys Oldtimer benötigt Nachwuchsförderung.

Schlossanlage Schwetzingen
Schlossanlage Schwetzingen

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Abschluß einer Oldtimer-Versicherung

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Wenn man eine Versicherung für einen Youngtimer oder Oldtimer abschließen möchte, benötigt man folgende Dokumente und Angaben für die Einholung eines Angebotes:

  1. Versicherungsrechnungskopie des Alltagsfahrzeuges
  2. Kopie des Fahrzeugbriefs mit den technische Daten des zu versichernden Fahrzeugs
  3. Wertgutachten oder Kurzgutachten über Wiederbeschaffungswert und Zustandsnote
  4. Aussagekräftige Fotos vom Fahrzeug von allen Seiten, Innenraum, Motorraum und Kofferraum (Unterboden?)
  5. Angabe über Zulassung mit welcher Art Kfz-Kennzeichen
  6. Gewünschter Versicherungsschutz Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko, Allgefahrendeckung
  7. Gewünschte Selbstbehalte bei Teilkasko oder Vollkasko
  8. Oldtimer-Versicherung Jahresbeitrag Online berechnen

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Youngtimer-Versicherung

Wer seinen Youngtimer versichern möchte, der bekommt bei vielen Standard-Versicherungen gar kein Angebot.

Denn eine Youngtimer-Versicherung ist als Begriff bei vielen Deutschen KFZ-Versicherungen gar nicht vorhanden. Wer also eine Youngtimer-Versicherung sucht, der schaut nach bei den Vergleichsportalen. Die haben den Vorteil, dass die Versicherungen, die keine Youngtimer versichern wollen, schlicht sündhaft teuer sind oder nicht gelistet werden.

Viele KFZ-Versicherungen stufen Youngtimer in den Bereich „Studentenkarre“ oder „daily driver“ ein.

Oft muss ein Youngtimer mindestens 20 Jahre alt sein. Andere versichern den Youngtimer nur, wenn gleichzeitig ein weiteres Auto bei der Versicherung versichert ist. Bei Angeboten ist auf die diversen Sonderklauseln und Nutzungseinschränkungen zu achten.

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Versicherungssumme

Gut zu wissen – Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung –

Die Versicherungssumme ist der schriftlich vereinbarte Betrag, den die Versicherung im Schadenfall maximal bezahlt. Dies kann bei einem Oldtimer oder Youngtimer entweder der Marktwert, der Wiederbeschaffungswert oder der Wiederherstellungswert sein.

Hat sich der Wert des klassischen Autos oder Motorrads über die Zeit hinweg erhöht, kann es passieren, dass das Fahrzeug unterversichert ist. Deshalb sollte die Veränderung des Wertes regelmäßig überprüft und der Versicherung mitgeteilt werden.

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Unterversicherung

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Viele Old- und Youngtimer haben in den vergangenen Jahren eine positive Wertentwicklung verzeichnet. Mit dieser Steigerung des Wertes sollte der Versicherungsvertrag angepasst werden. Wenn nicht, dann droht im Schadensfall eine Unterversicherung und der entstandene Schaden wird von der Versicherung nicht voll ersetzt.

Was ist zu tun, um Unterversicherung zu vermeiden?

  1. Viele Versicherungen haben im Laufe der Jahre mehr Leistungen in ihre Verträge eingeschlossen. Dieser Sachverhalt kann dazu führen, dass langjährige Kunden unter Umständen im Schadenfall schlechter gestellt sind als Neukunden. Holen Sie Vergleichsangebote bei Mitbewerbern ein.
  2. Bei vielen Versicherern ist eine zehnprozentige Wertsteigerung des Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert. Prüfen Sie anhand von im Internet veröffentlichten Preisen in Abhängigkleit von Hersteller, Modell und Baujahr den Zeitwert mit der Versicherungssumme in ihrem Vertrag.
  3. Wurde durch Restauration des Fahrzeugs der Wert gesteigert, sollte die Versicherungssummer im Vertrag angepasst werden.
  4. Eine Oldtimer Kurzbewertung bei einem Sachverständigen kostet nicht viel, aber ist bei Schäden ein guter Anhaltspunkt für die Begleichung eines Schadens durch die Versicherung. Solche Art von Gutachten ist besonders bei Youngtimern zu empfehlen, da die Versicherung von einem »daily driver« bzw. einfachen Gebrauchtwagen ohne großen Wert ausgeht. Eine Bewertung ist auch bei raren, aufwendig restaurierten oder patinierten Fahrzeugen zu empfehlen ist.
  5. Neben dem Versicherungsvertrag, sollte auch das Gutachten des Fahrzeugs aktuell gehalten werden.

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