Unterversicherung

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Viele Old- und Youngtimer haben in den vergangenen Jahren eine positive Wertentwicklung verzeichnet. Mit dieser Steigerung des Wertes sollte der Versicherungsvertrag angepasst werden. Wenn nicht, dann droht im Schadensfall eine Unterversicherung und der entstandene Schaden wird von der Versicherung nicht voll ersetzt.

Was ist zu tun, um Unterversicherung zu vermeiden?

  1. Viele Versicherungen haben im Laufe der Jahre mehr Leistungen in ihre Verträge eingeschlossen. Dieser Sachverhalt kann dazu führen, dass langjährige Kunden unter Umständen im Schadenfall schlechter gestellt sind als Neukunden. Holen Sie Vergleichsangebote bei Mitbewerbern ein.
  2. Bei vielen Versicherern ist eine zehnprozentige Wertsteigerung des Fahrzeugs beitragsfrei mitversichert. Prüfen Sie anhand von im Internet veröffentlichten Preisen in Abhängigkleit von Hersteller, Modell und Baujahr den Zeitwert mit der Versicherungssumme in ihrem Vertrag.
  3. Wurde durch Restauration des Fahrzeugs der Wert gesteigert, sollte die Versicherungssummer im Vertrag angepasst werden.
  4. Eine Oldtimer Kurzbewertung bei einem Sachverständigen kostet nicht viel, aber ist bei Schäden ein guter Anhaltspunkt für die Begleichung eines Schadens durch die Versicherung. Solche Art von Gutachten ist besonders bei Youngtimern zu empfehlen, da die Versicherung von einem »daily driver« bzw. einfachen Gebrauchtwagen ohne großen Wert ausgeht. Eine Bewertung ist auch bei raren, aufwendig restaurierten oder patinierten Fahrzeugen zu empfehlen ist.
  5. Neben dem Versicherungsvertrag, sollte auch das Gutachten des Fahrzeugs aktuell gehalten werden.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.