Schadenfreiheitsrabatt

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Schadenfreiheits­rabatt wird, im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht bzw. Vollkasko bei einem Neufahrzeug, bei historischen Fahrzeugen bei der Kfz-Versicherung nicht angewendet.

Oldtimer-Fahrer sind vorsichtige und umsichtige Verkehrsteilnehmer. Das Risiko, dass Oldtimer in einen Unfall verwickelt werden, ist geringer als bei anderen Fahrzeugen. Zudem werden historische Fahrzeuge meist gut gepflegt, regelmäßig gewartet und haben eine geringe Jahresfahrleistung. Viele historische Fahrzeuge werden im Winter nicht bewegt und sind geschützt untergebracht.

Die Berechnung einer Oldtimer-Versicherung erfolgt immer mit 100 % des Normaltarifs. Manche Versicherer bieten aber auch an, die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) des Alltag­fahrzeugs (Daily Driver) als Grundlage zu nehmen.

Sollte es zu einem Unfall kommen, ist es für den Versicherungsnehmer von Vorteil, dass bei einem Oldtimer die Kfz-Versicherung unabhängig vom Schadenfreiheitsrabatt berechnet wird. Es erfolgt keine Rückstufung und damit sind auch keine höheren Beiträge für den Versicherungsnehmer zu befürchten.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.