Versicherungen

Wertgutachten und Kurzgutachten

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Der Wert eines Oldtimers wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Ein objektiver Wert lässt sich aber nur schwer ermitteln, da Angebot und Nachfrage darüber entscheiden, welchen Marktpreis ein Oldtimer hat.

Zur Berechnung der Kfz-Versicherung bildet der Kaufpreis des Oldtimers die Basis. Um gepflegte Klassiker vom schrottreifen Altmetall zu unterscheiden, zählt bei der Wertbestimmung – anders als bei Neuwagen – nicht das Datum der Erstzulassung. Auch der Kilometerstand fällt nicht ins Gewicht. Er braucht in den meisten Fällen nicht mehr angegeben zu werden, denn oft lässt er sich gar nicht mehr ermitteln. Daher ist das wichtigste Kriterium der Erhaltungs-/Pflegezustand.

Zur Einschätzung des Versicherungswertes eines historischen Fahrzeugs benötigt der Eigentümer ein Wertgutachten oder eine Kurzbewertung für die Oldtimer-Versicherung. Dieses kann von einem Kfz-Sachverständigen erstellt werden.

Wertgutachten können den Vermögenswert sichern

Bei Verkehrsunfällen mit Oldtimern sind Versicherungen knallhart. Die Klassiker werden dann meist nur noch als Schrott eingestuft.

Kurzbewertung

  1. Technische Daten
  2. Sichtprüfung
  3. Zweck: Versicherung für Oldtimer

Wertgutachten

  1. Fahrzeug-Historie
  2. Äußerer Zustand (Lackierung)
  3. Technischer Zustand (Motor, Bauteile)
  4. Eingehende Prüfung
  5. Zweck: Versicherung für sehr teure Oldtimer

Bei einigen Versicherungen ist zum Abschluss eines Versicherungsvertrages ein Wertgutachten notwendig. Das kann bei einem Oldtimer-Pkw erst ab einem Fahrzeugwert von 50.000 Euro und bei einem Oldtimer-Kraftrad ab 20.000 Euro notwendig sein. Diese Grenzen werden von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.

Die Bezeichnung für klassische Kraftfahrzeuge finden Sie in dem Beitrag.

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Schutzbrief

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Ein Schutzbrief für ein Fahrzeug versichert die durch Liegenbleiben entstehenden Kosten.

Der Schutzbrief ermöglicht Pannenhilfe inklusive Abschleppen, einen Mietwagen und eine Unterkunft im Hotel, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Zudem wird ein Rücktransport organisiert, wenn man im Urlaub erkrankt oder einen Unfall hatte. Auch hier sind die Leistungen beim Vergleich der Angebote hinsichtlich Umfang und Preis unterschiedlich.

Häufig lässt sich bei Abschluss einer Haftpflicht oder Teilkasko oder Vollkasko auch ein Schutzbrief ergänzen.

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Marktwert

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Der Marktwert eines Oldtimers bzw. eines Youngtimers ist der aktuelle Wert, der bei einem An- oder Verkauf auf dem Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge erzielt wird. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis, der weder Steuer noch Händlergewinnspanne beinhaltet.

Bei dieser Definition gibt es Abweichungen zum Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert bei der Höhe der Auszahlungssumme im Schadensfall.

Im Schadenfall erhält der Versicherungsnehmer maximal die Entschädigung in Höhe der Versicherungssumme, die im Versicherungsvertrag festgeschrieben ist.

Hat sich der Wert über die Zeit hinweg erhöht oder gesenkt, kann es passieren, dass Sie unter- oder überversichert sind.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, der Versicherung jede Veränderung des Marktwertes mitzuteilen.

Ein Marktwert für ein historisches Fahrzeug liegt meist unterhalb des Wiederbeschaffungswertes oder Wiederherstellungswertes.

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Kfz-Kennzeichen

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Fahrzeuge mit folgenden Kennzeichen sind mit einer Versicherung für Yountimer und Oldtimer versicherbar:

  1. Standardkennzeichen
  2. Saisonkennzeichen – Saisonzeitraum zwischen Monaten März und Oktober Saisonkennzeichen
  3. H-Kennzeichen
  4. 07er-Kennzeichen (rot)
  5. Wechselkennzeichen

Wissenswertes über Kfz-Kennzeichen für Oldtimer und Youngtimer findet der Leser mit dem Link.

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Fahrlässigkeit

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Das Verhalten eines Fahrers eines Oldtimers oder Youngtimers kann als leicht oder grob fahrlässig eingestuft werden. Dies spielt vor allem bei der Regulierung von einem Schaden ein Rolle. Der Versicherer überprüft, in welchem Ausmaß der Fahrer als Versicherungsnehmer fahrlässig gehandelt hat.

Je nach Bewertung erhält der Versicherungsnehmer einen Schadenersatz in voller Höhe oder nur teilweise. So kann mit Begründung der groben Fahrlässigkeit die Entschädigung gekürzt werden, zum Beispiel bei Drogen oder Alkohol Genuss oder eine rot zeigende Ampel wurde überfahren und dabei ist ein Unfallschaden entstanden.

Anmerkung: Es werden auch Versicherungen angeboten mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung. Die Schadensersatzleistung wird nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Trunkenheit, gekürzt.

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All Risk – Allgefahrendeckung

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Die All Risk Versicherung mit Allgefahrendeckung erweitert einen Vollkaskoschutz um reine Schäden, die beim Betrieb eines Oldtimers auftreten können. Das sind zum Beispiel Motor- und Getriebeschäden, Fehlbedienung und … Der Deckungsumfang einer All Risk ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Typische Ausschlüsse sind zum Beispiel Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Autorennen, Erdbeben, Krieg, innere Unruhen, Kernenergie und Staatsgewalt. Alle Ausschlüsse sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen gelistet.

Manchmal gilt die Beweislastumkehr, der Versicherer ist in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht mitversichert war.

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