Versicherungen

Obliegenheiten

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers sind die Sorgfaltspflichten, die sie zu erfüllen haben, damit Ihnen der Versicherungsschutz im Schadensfall erhalten bleibt und gewährt wird.

Welche Verhaltensvorschriften einhalten werden müssen, ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

Eine Obliegenheit bei der Oldtimer Versicherung kann sein, dass das versicherte Fahrzeug beim Abstellen abgeschlossen werden muss. Speziell die Bedingungen für Cabrios sind sehr genau in den Versicherungsbedingungen zu studieren.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.

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Versicherungen

Fahrerschutz

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Ein Fahrerschutz ist ein Versicherungsbaustein, der fallweise zusätzlich zur Haftpflicht und Kasko abgeschlossen werden kann. Mit einer Fahrerschutzversicherung ist der Fahrer eines Oldtimers oder Youngtimers umfassend geschützt, wenn er bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt wird.

Hier leistet die Versicherung zum Beispiel Schmerzensgeld oder einen Ausgleich für Verdienstausfälle.

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Versicherungen

Auslandsschadenschutz

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Eine Versicherung für den Auslandsschadenschutz hilft, wenn Sie mit dem klassischen Automobil oder Motorrad im europäischen Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und die Haftpflicht des Unfallgegners eine zu geringe Versicherungssumme aufweist.

Enthält die abgeschlossene Versicherung für den Oldtimer einen Auslandsschadenschutz können Schadenersatzansprüche nach deutschem Recht und nach deutschen Standards geltend gemacht werden.

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Vollkasko

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Die Vollkasko Versicherung ergänzt die Teilkasko um selbst verursachte Unfallschäden sowie Vandalismus. Auch Schäden aus unverschuldeten Unfällen können über die Vollkasko abgerechnet werden. Der Deckungsumfang ist nicht bei jeder Gesellschaft gleich.

Hierbei können häufige Schadensursachen oder Schadensarten vom Versicherungsschutz ausgenommen sein, zum Beispiel Schäden als Folge von grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Ersatzteilen und Zubehör. Die umfassendsten Absicherung bietet eine zusätzliche Versicherung mit All Risk – Allgefahrendeckung.

Tipp: Wer ein Stoppschild übersieht oder während der Fahrt das Smartphone in der Hand hält, kann nach einem Unfall Probleme haben, Geld von der Kaskoversicherung für den Schaden zu bekommen. Wählen Sie deshalb einen Anbieter, der darauf verzichtet, Zahlungen wegen grober Fahrlässigkeit zu verweigern. Meist kostet der Zusatzschutz nicht mal einen Aufschlag.

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Grunddeckung – Mehr als Teilkasko

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

Manche Versicherungen bieten eine sogenannte Grunddeckung an und preisen dieses als mehr als eine Teilkasko an. Doch Augen auf beim Lesen der Versicherungsbedingungen, denn man sollte sich genau die Leistungen einer vollständigen Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung ansehen. Denn mancher Versicherungen nimmt aus einer Versicherung Leistungen heraus, um das Angebot optisch günstiger erscheinen zu lassen. Marketing Abteilungen sind sehr kreativ bei der Formulierung von Leistungen …

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Kündigungsfrist

Oldtimer-Versicherung und Youngtimer-Versicherung:

In der Regel laufen Verträge zur Oldtimer Versicherung jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres und verlängern sich ohne Eingang einer Kündigung automatisch.

Üblich ist eine Kündigungsfrist von einem Monat, sodass eine Kündigung bis zum 30. November fristgerecht ist. Fällt der 30. November auf einen Sonntag oder Feiertag, ist eine Kündigung bis zum 1. Dezember in der Regel ausreichend.

Falls in den Versicherungsbestimmungen (AGB) des jeweiligen Versicherers abweichende Regelungen gelten, sind diese zu beachten. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel wenn die Beiträge einer Versicherung erhöht werden kann der Vertrag durch den Versicherungsnehmer wegen eines Sonderkündigungsrechts gekündigt werden.

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