Damit ein Fahrzeug ein H-Kennzeichen bekommen kann, muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegen. Außerdem muss sich der Wagen weitestgehend im Originalzustand befinden. Modifikationen, die in den ersten zehn Lebensjahren des Autos vorgenommen wurden, werden meist zugelassen. Im Einzelfall entscheidet der zuständige Gutachter. Ist ein H-Kennzeichen erst einmal erteilt, wird das gute Stück mit einer Jahres-Pauschale von 192 Euro besteuert und darf ohne Einschränkung auch in Umweltzonen bewegt werden.
Im Jahr 2016 werden einige Fahrzeuge erstmals 30 Jahre alt. Manche kann man noch heute auf den Straßen sehen. Trotzdem soll diese Aufstellung an die Autohersteller, Modelle und Typen erinnern, die 2016 das Jubiläum bei gutem Zustand feiern können:
Audi Coupé GT mit 112PS, Audi 80 (Baureihe B3) mit 65 PS Vergaser-Motor, Alfa 75 mit Turboloader und 150 PS, Aston Martin V8 Zagato, BMW M635 CSi, BMW 735i (E32), FIAT Uno 75, Ford Mustang (Modell ab 1979), Ford Escort (4. Generation), Honda CRX (Typ AS), Jaguar XJ40, Lancia Delta HF 4WD, Maserati 228 Coupé-Version, Mazda RX-7, Mitusbishi Pajero, Opel Omega A, Peugeot 309, Porsche 944 S, Porsche 911 Carrera 3.2, Renault 11, Renault 21, Saab 900, Toyota Supra, Golf II GTI 16V, VW Scirocco II und Volvo 240.