Wer ein Fahrzeug im Ausland kauft und nach Deutschland importiert, muss je nach Fahrzeug Typ, Modell und Baujahr, sich für umfangreichen Papierkrieg rüsten. Wer beispielsweise einen Oldtimer mit ausländischer Hauptuntersuchung, die im Ausland anders genannt wird. erworben hat, hat bei der Zulassung in Deutschland Pech. Die ausländische Plakette ist in Deutschland nicht gültig. Es ist auch nicht sichergestellt, ob das Auto die deutsche Hauptuntersuchung überhaupt besteht.
Innerhalb den Ländern der EU gibt es in den meisten Ländern regelmäßige technische Kontrollen für Fahrzeuge. Deren genaue Ausführung und Kriterien bei der Vergabe der Plakette für das Kfz.-Kennzeichen sind Sache der Staaten. Die jeweiligen Hauptuntersuchungen gelten nur in dem Land, in dem sie durchgeführt wurden. Ein Fahrzeug mit holländischer, schweizerischer, österreichischer Plakette oder britischer Plakette ist also in Deutschland nicht gültig. Hier muss die HU bei einer der zugelassenen Prüfgesellschaften durchgeführt werden. Es gelten bei der Zulassung die Bestimmungen in Deutschland.
Also immer genau auf die für die Zulassung relevanten Punkte achten und sich vorher erkundigen. Bei importierten Fahrzeugen, zum Beispiel Oldtimern aus den USA, die bereits eine holländische Zulassung haben, entfällt meist die EU-Typengenehmigung, aber nur wenn das Fahrzeug bereits zugelassen war. Eine Einzelabnahme und Beschaffung des Datenblatts entfällt. Die Prüfung zum H-Kennzeichen muss natürlich auch durchgeführt werden.
Ergänzungen eines Lesers
- Die technische Überprüfung muss mit jedem Import-Fahrzeug Auto durchgeführt werden. Bei Exoten, die für den Straßenverkehr untauglich sind, gibt es Probleme
- Das Fahrzeug muss im Ausfuhrland nachweislich abgemeldet sein (Bescheinigung)! Vorbeugung gegen diverse berügerische Aktivitäten, Chassis wird gleicher Fahrzeug-Ident dupliziert, etc.
- Sollten bei Raritäten keine vollständigen technischen Beschreibungen vorliegen, Datenblatt besorgen
- Für Fahrzeuge, die von außerhalb der EU importiert werden, können die Einfuhrumsatzsteuer und Zoll unterschiedlich sein
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