Im Streit über Fahrverbote für ältere Diesel geraten jetzt auch Oldtimer-Besitzer in Bedrängnis.
Der Allgemeine Schnauferl-Club (ASC) fordert, das privilegierende H-Kennzeichen für die nächsten zehn Jahre auszusetzen.
Betagte Gebrauchtwagen der Baujahre 1990 bis 1999 sollten nicht freie Fahrt in die Umweltzonen erhalten, während deutlich jüngere Dieselautos mit City-Fahrverboten belegt würden. Dieses würde auf Dauer den “Volkszorn” gegen Oldtimer-Fahrer aufbringen, erklärte Rudolf Körper, Präsident der ASC-Landesgruppe Württemberg-Hohenzollern.
Quelle: Spiegel Online vom 27.01.2019
Zu dem Thema H-Kennzeichen mit 40 Jahren die Lösung hat es bei oldtimer-veranstaltung.de bereits kontroverse Meinungen gegeben. Ob nun, zum Beispiel ein Golf III, Opel Astra, Ford Escort oder andere in großer Serie hergestellte Automobile kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut sind, kann man kontrovers diskutieren.
Ergänzung zur Meldung am 30.01.2019
Uwe Brodbeck, Präsident des ASC-Gesamtvereins, stellte jedoch auf der Website des Clubs klar, dass der Allgemeine Schnauferl-Club Deutschland e.V. diese “persönliche Aussage” als “Denkanstoß” einschätze und nicht teile. Der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Bundestag, Carsten Müller (CDU), wies die Forderung des ASC laut “Spiegel Online” zurück. Ein Moratorium beim H-Kennzeichen nur für bestimmte Baujahre sei gesetzlich nicht umsetzbar.
Das historische Kennzeichen (H-Kennzeichen) kann beantragt werden, wenn sich die Erstzulassung des Autos zum 30. Mal jährt. Es dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts. Dabei muss der Wagen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.