Wechselnummer für Motorfahrzeuge in der Schweiz

Einführung



Ein modernes Auto wird in der Schweiz genau gleich geprüft wie ein Veteran, d.h. nach den Kriterien, die zum Zeitpunkt der ersten Inverkehrsetzung galten. Viele Vorschriften werden kantonal erlassen, darum kann man nur in groben Zügen von „Benutzung der Nummernschilder in der Schweiz“ sprechen.
 Die Polizeischilder für alle Personenfahrzeuge wie Oldtimer sehen in allen Kantonen absolut identisch aus. Es gibt also kein Unterschied zwischen einem Fahrzeug von 1917, 1947, 1977 und 2017. Schließlich befahren sie die gleichen Straßen und müssen straßentauglich sein. Die Straßensteuern und obligatorische Versicherung sind ebenfalls absolut identisch.

Monteverdi 375L High-Speed
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Fahrzeugprüfung



Die bestanden Prüfung der technischen Tauglichkeit eines Fahrzeuges Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ist für den potentiellen Käufer eine Art ungeschriebener Garantie, dass das Fahrzeug absolut in Ordnung ist. Die Prüfung ist streng und kompromisslos. Bei Veteranenfahrzeugen gibt es zwei verschiedene „bestanden“. Für 2-3- Jahre bis zur nächsten MFK, oder „mit Veteraneneintrag“, d.h. man wird zur nächsten Kontrolle erst nach 6-7 Jahren vorgeladen. Dieser Eintrag ist sehr begehrt und wird nur für Fahrzeuge mit „geringfügigsten Gebrauchsspuren“ erteilt – Es muss im Originalzustand sein, sogar die Polsterung muss entsprechen und einwandfrei sein.

Die Behörde lässt sich nicht beeinflussen. Es prüfen ausgesprochene Experten und die werden für diese Tätigkeit fürstlich bezahlt. Keiner will eine solche Stelle, mit hoher Pension verlieren wegen einer laschen und freundlichen Prüfung.

Wechselkennzeichen

Unterschiede entstehen erst, wenn man ein Wechselschild verwendet. Dann hat man zwei Vergünstigungen, steuerlich wie versicherungstechnisch – was logisch ist: Man kann und darf nur ein Fahrzeug auf der Straße betreiben. Bei Missachtung oder Missbrauch gibt es drakonische Strafen.

Wechselnummern können nur für Fahrzeuge desselben Halters und mit Standort im gleichen Kanton eingelöst werden. Es können höchstens zwei Fahrzeuge mit gleichartigen Kontrollschildern als Wechselnummer eingelöst werden. Ein Wechselnummernpaar kann also zum Beispiel nicht für ein Auto und ein Motorrad genutzt werden. Für Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, Anhänger und Mofas gelten andere Regeln – Hier können je nach Kanton bis maximal 19 Fahrzeuge mit Wechselnummern eingelöst werden.

Steuervorteile gibt es mit Wechselnummern 

für die Kfz-Steuer (gesetzliche Straßenverkehrsabgabe). Es muss nur für eines der beiden unter Wechselnummern laufenden Fahrzeuge bezahlt werden. Je nach Kanton wird für die Steuerberechnung immer das Fahrzeug berücksichtigt, für das eine höhere Steuer anfällt.

Auswirkungen auf die Versicherung



Bei der obligatorischen Haftpflichtversicherung muss in der Regel nur für das Fahrzeug mit der höheren Prämie bezahlt werden, das zweite ist inbegriffen. Fahrzeughalter, die auch eine Kaskoversicherung haben möchten, müssen diese für beide Fahrzeuge abschließen, allerdings gewähren die meisten Versicherungen Rabatt für das zweite Auto.

Für das zweite Fahrzeug besteht nur Teilkaskoschutz, da es nicht bewegt werden darf. Es wird also nur gegen Gefahren wie Diebstahl oder Unwetterschäden geschützt. Ohne Kontrollschilder darf ein Fahrzeug nie auf öffentlichem Grund, zum Beispiel am Trottoir entlang, stehen.

Die Anzahl von Fahrzeugen, zugelassen auf eine Wechselnummer,

 ist immer abhängig vom perfektem Zustand des Fahrzeuges (ab MFK). Die Anzahl variiert von Kanton zu Kanton. Von privat 2 bis 99 Fahrzeuge, zum Beispiel für ausgewiesene Sammlungen. Das ist dann unabhängig, ob es sich um moderne oder Veteranenfahrzeuge handelt.

Alternative Deponierung der Autonummer



Fahrzeughalter mit zwei normalen Autonummern für zwei Fahrzeuge können alternativ zur Wechselnummer auch eines der Kontrollschilder beim Straßenverkehrsamt hinterlegen, wenn zum Beispiel ein Fahrzeug nur im Sommer genutzt wird. Autonummern können jederzeit abgegeben werden. Der zum betreffenden Fahrzeug gehörende Fahrzeugausweis muss dafür nicht vorgelegt werden. Das Straßenverkehrsamt informiert die Haftpflichtversicherung automatisch über die Deponierung. Diese verfügt über eine Rückerstattung der gezahlten Prämie.

Diese in Betracht kommenden Vorschriften werden immer hin und wieder geringfügig angepasst.

Gastautor: Text Dr.Georg W. Pollak, sc.

Anmerkung: In Deutschland haben wir leider die verunglückten Regeln für das Wechselkennzeichen, die keinerlei Vorteile bieten, aber bürokratische Hürden für den Fahrzeughalter haben.