Großbritannien ist nicht das erste Land in der EU, dass die steuerlichen Regelungen für Oldtimer (Historic Vehicle) geändert hat.
In Zukunft werden alle Fahrzeuge, die mindestens vor 40 Jahren erstmals zugelassen wurden als Historic Vehicle bezeichnet und sind von der Kfz-Steuer (Road Tax) befreit. Der 1. Januar des jeweiligen Jahres wird für die Bemessung des Alters des Fahrzeugs genommen. So dürfen sich aktuelle alle Besitzer von Fahrzeugen ab dem Baujahr 1973 über eine Steuererleichterung freuen. Fahrzeuge aus dem Baujahr 1974 sind dann am 1. Januar 2015 an der Reihe.
Mit der neuen «40 Jahre Regelung» will die Regierung zum einen den Erhalt des technischen Erbes fördern, andererseits arbeiten in Großbritannien etwa 28.000 Menschen in der Branche und verdienen mit Historic Vehicle ihren Lebensunterhalt.
Eine ähnliche Regelung mit Steuerbefreiung für Historic Vehicle in den Niederlanden ist dort Gesetz.
Die komplexen Regelungen in Deutschland Kfz-Kennzeichen für Oldtimer finden Sie hier.