Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland in Deutschland zulassen möchte und noch keine deutschen Papiere besitzt, muss in der Regel folgende Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebserlaubnis und anschließenden Zulassung durch die örtliche Zulassungsstelle erfüllen.
In der Regel sind für eine erfolgreiche Zulassung eines Oldtimers in Deutschland folgende Dokumente und Prüfungen notwendig. Die notwendigen Abgaben, Gebühren und Steuern können nicht pauschal genannt werden.
- Zolldokumente des Exportlandes (Ausfuhr)
- Zolldokumente Deutschland (Einfuhr) bei nicht aus der EU stammenden Fahrzeugen (Einfuhrsteuer, Umsatzsteuer)
- Für Fahrzeuge ab Baujahr 1998 gibt es das Certificate of Conformity (CoC-Papier) als Teil der Zollabfertigung
- Kaufvertrag mit u.a. Erstzulassungsdatum
- ehemalige Fahrzeug Papiere (Kfz-Brief) aus Einfuhrland
- Datenblatt des Fahrzeugs, Quellen: Hersteller des Fahrzeugs, Marken-Club oder TÜV-SÜD mit umfangreicher Datensammlung
- Nachweis der originalen Fahrgestell-Nummer, Originalfarbe und Auslieferungsdaten können nützlich sein für die Prüfung als historisches Fahrzeug
- Fahrzeug Abnahme beim TÜV, GTÜ, DEKRA etc.
§ 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis) und
§ 23 StVZO (Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA (Kraftfahrtbundesamtes), ob Fahrzeug nicht international als gestohlen gemeldet wurde
- Versicherungsnachweis (Kfz-Haftpflichtversicherung)
- Ausstellung eines Fahrzeugbriefes
- Zulassung mit Fahrzeugschein und Kfz-Kennzeichen
Bitte vergessen Sie nicht, Geld für notwendige Reparaturen und notwendige Umrüstungen wie Scheinwerfer, Tacho etc. zu kalkulieren.