Wenn man einen Oldtimer gekauft hat, also ein Fahrzeug, was älter als 30 Jahre ist, kann man unter bestimmten Umständen in Deutschland ein sogenanntes H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Wesen des Oldtimer-Kennzeichens
Das „Oldtimer-Kennzeichen“, im Volksmund auch H-Kennzeichen genannt, ist ein normales Kfz-Kennezichen mit einem nachgestellten „H“. Es ist in Deutschland die Kennzeichnung für ein historisches Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV. Voraussetzung ist vor der Zulassung eine Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand. Ebenso muss das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt sein (§ 2 Nr. 22 FZV).
Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Kfz-Kennzeichen. Die Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Schmale Buchstaben und Ziffern lassen manche örtliche Zulassungsstellen nicht zu, so dass von der Buchstaben- und Zahlenkombination viele Varianten mit drei Zahlen vor dem H bereits durch die Haltung der örtlichen Behörde ausgeschlossen sind.
Je nach Hubraum des Fahrzeugs entstehen Vorteile bei der Kfz-Steuer. Bereits ab einem Hubraum Hubraum von 800 cm³ greifen diese steuerlichen Vorteile, da die pauschale Besteuerung pro Fahrzeug unabhängig vom Hubraum pro Jahr 191 € kostet.
Da Oldtimer weniger Kilometer pro Jahr als Verbrauchsautos bewegt werden, gibt es auch Vorteile bei der Haftpflichtversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen bei der Vollkasko.
Wer ein Oldtimer-Kennzeichen an seinem Fahrzeug besitzt, hat freie Fahrt in alle Umweltzonen. Die Feinstaubplakette ist daher für Oldtimer nicht relevant.
Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens
Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden leider manchmal sehr eng und anderseits großzügig von den Prüfern ausgelegt. Manchmal werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, wenn diese bereits als zeitgenössische Umbauten damals bekannt waren. Das führt dazu, dass Replikas von damaligen Fahrzeugen, sofern das Datum der Erstzulassung beim Spenderfahrzeug mindestens 30 Jahre zurück liegt, auch ein H-Kennzeichen bekommen können. Bedingung ist, dass alle Anbau und Zurüstteile mit einem Dokument zur „Allgemeinen Betriebserlaubnis“ (ABE) bei der Prüfung bescheinigt werden. Ob eine nachträglich eingebaute LPG-Anlagen in einem Oldtimer kompatibel mit einem H-Kennzeichen ist, ist strittig.
Kfz-Kennzeichen mit alter Schriftnorm (DIN 1451)
Eine Besonderheit sind Kfz-Kennzeichen, geprägt mit der Schriftnorm (DIN 1451) und ohne blauen Euro-Balken. Diese Kennzeichen kosten bei der Ausgabe eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 100 €! Diese Schilder werden meines Wissens bisher nur in den Ländern Bremen und Hessen ausgegeben. Zwischenzeitlich wurde die Verordnung wieder zurückgezogen und keine neuen Schilder mit Schriftnorm DIN 1451 ausgegeben.
Bei der Reaktivierung dieser bis zum 31.10. 2000 ausgegebenen Nummernschilder wurde der Anhang für den „Querbalken“ zwischen den Ortskennung und der Buchstabenfolge nicht reaktiviert. Die Folge ist, dass ein amtliches altes Kennzeichen mit dem Zusatz H keinen Querbalken besitzt. Oldtimer freundliche Zulassungsstellen haben auch schon den fehlenden Querbalken durchgehen lassen.
Das H-Kennzeichen wird von den Prüfern nicht erteilt, wenn deutlich jüngere Komponenten in das Fahrzeug eingebaut wurden, zum Beispiel Motoren, die es zum Zeitpunkt der Erstauslieferung noch nicht gegeben hat. Auch wenig gepflegte Fahrzeugen wird öfters der „H“-Status verweigert. Den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern (pdf-Datei) finden Sie im Download.
Grundsätzlich sollte der Zustand des klassischen Fahrzeugs mindestens dem Zustand 3 entsprechen. Alltagsspuren, kleinere Mängel, vollständig fahrbereit und keine Durchrostungen sind wichtige Voraussetzungen. Gemäß § 2 Nr. 22 FZV wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand zum normalen alten Fahrzeug gefordert. Das fordert die Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011.
Steuer für Halter eines Fahrzeugs mit H-Kennzeichen
Aus steuerlichen Gründen verzichten Oldtimer-Halter mit Motoren unter einem Liter Hubraum aufs H-Kennzeichen. Grundsätzlich bezahlt ein Halter für jedes Auto mit H-Zulassung pauschal 191 Euro im Jahr, unabhängig von Abgasnorm und Hubraum. Dass bedeutet, dass ein Kleinwagen bis 800 ccm Hubraum die normale Zulassung günstiger ist.
Eine Alternative, um Steuern zu sparen ist das Saisonkennzeichen. Auch für diese Spezies Kennzeichen wird die normale Steuer berechnet. Bis 1,3 Liter Hubraum ist so ein Sieben-Monats Saisonkennzeichen günstiger als das H-Kennzeichen.
Jedoch nur mit einem H-Kennzeichen ist es erlaubt in die bestehenden Umweltzonen in Deutschland zu fahren! Somit scheidet das Saisonkennzeichen aus, wenn der Halter in einer Umweltzone wohnt und dort das Fahrzeug zulassen muss.