Der Gebrauchtwagenmarkt ist inzwischen international organisiert, aber auch innerhalb Deutschlands legen Kunden nach Erkenntnissen des AvD für ein günstiges Autoangebot immer weitere Wege zurück. Die Zunahme von Betrügereien, Unterschlagungen und Diebstählen beim Handel von privat veranlassen zu praktischen Warnhinweisen.
Schon bei Gebrauchtwagen für mehr als 5.000 Euro sollte man mit Barzahlung vorsichtig sein – Verkäufer, die auf Barzahlung drängen, sind oft schon das erste Risiko beim Verkauf, denn der getätigte Kauf kann kaum mehr rückgängig gemacht werden. Die Übergabe größerer Summen sollte, wenn möglich, zu üblichen Öffnungszeiten und nach Terminabsprache in einer Bank oder Sparkasse abgewickelt werden.
Keine Zusagen machen, Bargeld mitbringen zu wollen. Falls man mit Bargeld zahlen möchte, müssen die Nummern der Scheine notiert und an anderer Stelle hinterlegt werden, um Geldwäsche und Falschgeld-Tauschversuche zu verhindern. Bei Bargeldgeschäften sollte immer eine Begleitperson dabei sein, die als Zeuge auftreten kann. Ankündigungen, mit größeren Bargeldsummen zu erscheinen, können zu Betrug, Unterschlagung oder gar Raub führen!
Grundsätzlich gilt beim Gebrauchtwagenkauf die „Zug-um-Zug-Regel“, das heißt, das Fahrzeug wird erst ausgehändigt, wenn alles bezahlt ist, aber es wird vom Käufer auch erst bezahlt, wenn alle Dokumente und Schlüssel zum Fahrzeug vorliegen. Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst mit Ihnen verhandelt.
Dazu gehört auch der Eigentumsnachweis und ein gültiges Personaldokument, bei Pass mit aktueller Aufenthaltsbescheinigung, damit der Wohnort amtlich bestätigt ist. Ganz wichtig ist dabei die Fahrgestellnummer FIN (auch VIN), die in allen Dokumenten fehlerfrei aufgeführt sein muss. Über die Bezahlung redet man erst, wenn man das gewünschte Auto in Ruhe besichtigt und Probe gefahren hat. Auf die Probefahrt nimmt man niemals die Kaufsumme mit – die kann man abheben oder holen, wenn man sich handelseinig ist.
Vorsicht bei Geschäften mit Verkäufern, die alles angeblich für ihren Freund abwickeln, weil der so wenig Zeit habe, vielleicht ist der Verkäufer nicht Eigentümer des Fahrzeuges?! Oder es sollen auf diesem Wege Gewährleistungsansprüche erschwert werden.
Vorsicht auch, wenn innerhalb der letzten Monate neue Fahrzeugpapiere, vor allem der Brief, ausgefertigt wurde – dann sollte man sich den entwerteten alten Brief zeigen lassen.
Die Eigentumsverhältnisse müssen geklärt sein: wer verkauft, wem gehört das Fahrzeug, wo wohnen die Akteure, auf wen läuft die Zulassung, gibt’s eine Versicherungsbestätigung, lauten alle Dokumente auf den gleichen Besitzer, gibt’s nachweisliche Vorbesitzer, wurde das Service-Scheckheft geführt? Der Kaufvertrag muss gleichlautend auf den Eigentümer des Fahrzeugs oder einen schriftlich Bevollmächtigten lauten, der sich zudem auch ausweisen können muss.
Grundsätzlich sollten keine Vorauszahlungen geleistet werden, auch nicht, wenn schon ein Brief zugeschickt werden soll – oft ist dann genau das „reservierte Fahrzeug“ doch nicht vorhanden oder es wurde „aus Versehen ein falscher Brief verschickt.“
Via Internet werden Kunden oft gebeten, Sicherheitsleistungen zu hinterlegen, um sich ein bestimmtes Fahrzeug „zu reservieren“. Dieses Geschäftsgebaren ist äußerst zweifelhaft und rechtlich nicht bindend. Einzahlungen an ausländische Banken und Bargeld-Transfer-Unternehmen, die Barabhebungen von Unbekannten in unbekannten Ländern gestatten, sollte man grundsätzlich unterlassen, weil der Zahlungsempfänger oft nicht zu ermitteln, aber das Geld weg ist.
Höherwertige Fahrzeuge sollte man nach Austausch und Prüfung aller Unterlagen auf banküblichem Weg mit vollständiger Rechnung bezahlen – nur dann können Unterschlagung, Betrug oder Raub weitgehend ausgeschlossen werden.
Quelle: AvD