Unterschied Oldtimer oder Veteran Schweiz

Im Jahr 2018 werden, auch in der Schweiz, alle im Jahr 1988 zugelassenen Fahrzeuge 30 Jahre alt. Auch in der Schweiz werden diese Fahrzeuge als Oldtimer, eigentlich ein unsinniger Begriff in Deutsch, bezeichnet.

Martini Six von 1927
Martini Six von 1927

Doch auch in der Schweiz gibt es eine Menge Gesetze und Verordnungen, um für diese Art historischer Fahrzeuge in den Genuss von Vorteilen zu kommen, zum Beispiel geringere Steuer und günstigere Versicherung.

Das ist in der Republik der Kantone und Alpen jedoch nur dann möglich, wenn das Straßenverkehrsamt es als Veteran geprüft und anerkannt hat. Für den Status als Veteran muss das historische Automobil mehrere Voraussetzungen erfüllen. Es ist also ein feiner Unterschied zwischen einem Oldtimer und Veteran in der Schweiz.

Voraussetzungen zum Status Veteran

  • Die erste Inverkehrsetzung (Erstzulassung) erfolgte vor mindestens 30 Jahren.
  • Die jährliche Fahrleistung ist mit Status als Veteran kantonal auf im Schnitt 2.000 bis 3000 km pro Jahr begrenzt.
  • Das Fahrzeug muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen.
  • Anerkennungsfähige Umbauten, zum Beispiel Tuning, müssen aus der Epoche des Autos stammen.
  • Das Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein.
  • Das Fahrzeug darf zukünftig nur für private Zwecke verwendet werden.

Wenn das historische Fahrzeug die Prüfung zum Veteran bestanden hat, muss der Halter es nur noch alle sechs Jahre beim Straßenverkehrsamt zur Hauptuntersuchung vorführen. Mit der oft günstigeren Oldtimer-Versicherung wird auch der Marktwert des Klassikers abgedeckt. Mit einem Wechselkennzeichen (Schweizer Kontrollschild) können sogar mehrere Veteranen betrieben werden.