Vor längerer Zeit berichtete das Klassiker- und Motormagazin über Behördenwillkür bei Vergabe H-Kennzeichen.
Praktisch alle gezeigten Kennzeichen (Fotos) in dem genannten Beitrag sind nicht zulassungsfähig und dürften so nicht genehmigt und benutzt werden.
Der Grund ist, dass nach bereits lange geltender Norm das „H“ mit einem Abstand von 20-30mm von der letzten Zahl abgesetzt sein muss.
Zulassung mit Kfz.-Kennzeichen des Vorjahres wurde verweigert
Beim Anmelden von meinem Oldtimer bekam ich im Sommer das abgebildete Kennzeichen mit den amtlichen Stempeln zugelassen. Über den Winter habe ich das Auto abgemeldet. Als ich es im Frühjahr wieder anmelden wollte wurde mir die Wiederzulassung verweigert.
Der Grund war, wie oben beschrieben, das „H“ hat nicht den vorgeschriebenen Abstand zur Zahl. Auch ein Gespräch mit der Chefin der Zulassungsstelle änderte da nichts. So musste ich auf meine Kosten neue Schilder anfertigen lassen. Das Schildergeschäft sagte, ich hätte gleich reklamieren müssen. Ich musste also den damaligen Fehler der Zulassungsstelle selber bezahlen. Auf meine Frage, mit Bildern belegt, warum in Erding Dutzende von Oldtimern gibt, die mit einem unzulässigen Kennzeichen fahren dürfen, bekam ich die Antwort: Solange die nicht wieder damit in der Zulassungsstelle auftauchen dürfen die damit fahren.
Gastautor: Klaus Skwirblies
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Vergabe von Kfz-Kennzeichen für Jaguar E-Type auf der Motorhaube.
Auch bei dem geschilderten Fall des Lesers frage ich mich hier, ob der Staat für den Bürger da ist? Inzwischen gibt es bereits historische H-Kennzeichen, die nicht mehr zulässig sind, da erlassene Verordnungen rechtswidrig waren.