Folgen weitere Fahrverbote in Frankreich?

Das Klassiker- und Motormagazin berichtete, dass die Veranstaltung Quer durch Paris, wohl zum letzten Mal 2016 stattfindet.

Citroen 2CV aus Frankreich
Citroen 2CV aus Frankreich

Die Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo, ist auf Fahrzeuge, speziell mit Dieselmotor, nicht gut zu sprechen. Bereits im September 2015 hatte sie ein Fahrverbot für ältere Lkw und Busse verhängt und es sollte 2016 auf Privatfahrzeuge ausgeweitet werden. Ab Juli 2016 werden alle Autos aus der französischen Metropole verbannt, die vor 1997 gebaut worden sind. Das Verbot gilt an Werktagen von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Gleiches gilt für Motorräder, wenn sie älter als Erstzulassung 1999 sind.

Am ersten Mai-Wochenende verwandelte sich die Avenue des Champs-Elysée wie bereits im Herbst vergangenen Jahres in eine Fußgängerzone. Einheimische und Touristen konnten auf den 1,5 Kilometer der autofreien, vierspurigen Straße zwischen dem Place de la Concorde und dem Arc de Triomphe ungestört spazieren gehen. Künftig soll der Pariser Prachtboulevard jeden ersten Sonntag im Monat autofrei sein.

Bürgermeisterin Hidalgo will mit ihrem Vorstoß den Verkehr in der Stadt reduzieren und die Luftqualität verbessern. Wie die Zeitungen „Les Echos“ und „Le Monde“ übereinstimmend berichten, gibt es eine Vereinbarung zwischen Hidalgo und Frankreichs Umweltministerin Ségolène Royal, die die neue Verordnung möglich machte.

Geplant ist sogar, dass ab dem Jahr 2020 keine Autos, die älter als zehn Jahre sind, unterwegs sein dürfen. Für Dieselfahrzeuge soll zu diesem Zeitpunkt in der Metropole das totale Aus gelten. „Von diesem Ziel rücke ich nicht ab“, bekräftigt Anne Hidalgo.

Alle übrigen Autos sollen zukünftig in sechs, nach Alter und Emissionslevel abgestufte Klassen mit entsprechenden Plaketten an der Windschutzscheibe gekennzeichnet werden. Die Vignetten sollen anzeigen, in welche Gebiete der Stadt die entsprechenden Autos einfahren dürfen und in welche nicht, wobei die beste Klasse ausschließlich für Elektroautos und wasserstoffbetrieben Fahrzeuge gilt.

Ab Anfang kommenden Jahres sollen Verstöße geahndet werden. Beim ersten Mal kostet eine Überschreitung des Verbots 35 Euro, beim zweiten Mal 68 Euro. Hartnäckigen Sündern droht bei weiteren Vergehen ein Bußgeld bis zu 450 Euro. Schwere Lastwagen kommen weniger glimpflich weg. Sie sind von Anfang an mit 135 Euro dabei.

Damit sind auch historisch wertvolle Oldtimer von dem Verbot betroffen.

Nach der Quelle ADAC soll es jedoch Ausnahmen geben:

  • Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
  • Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
  • Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
  • Kühl- und Tankfahrzeuge
  • Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden, zum Beispiel Stadtrundfahrten, mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
  • Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung – dies Ausnahmeregelung soll grundsätzlich auch für im Ausland (also z.B. in Deutschland) zugelassene Oldtimer gelten
  • Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis