Die rote 07er-Nummer kann für bis zu 10 Fahrzeuge, die nicht dauerhaft zugelassen sind, genutzt werden. Eine Ausgabe erfolgt seit 2007 nur für Fahrzeuge, deren erste Zulassung mehr als 30 Jahre zurück liegt.
Alle Fahrzeuge für die nach einer Zulassung das rote 07-Kennzeichen genutzt werden soll, müssen eine zeitnahe erfolgreiche Hauptuntersuchung bestanden haben. Eine weitere Hauptuntersuchung ist nicht erforderlich. Für die technische Zuverlässigkeit und Sicherheit ist der Halter verantwortlich. Der Nachweis über die Verkehrssicherheit wie Bremsen, Leuchten und Blinker liegt beim Halter.
Das rote 07-Kennzeichen berechtigt zur Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, die der Pflege des technischen automobilen Kulturgutes dienen. Ebenso sind Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit dem Kennzeichen möglich. Fahrten im Alltag und Fahrten, zum Beispiel als Hochzeitsauto oder Vermietung sind nicht erlaubt. Für den Nachweis der vorgeschriebenen Verwendung ist es sinnvoll, im Kofferraum immer Werkzeug und Ersatzteile mit zuführen!
Die Fahrten jedes einzelnen Fahrzeugs müssen in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden. Schwierigkeiten kann es bei der Zulassungsstelle geben, wenn für unterschiedliche Fahrzeuge und Motorräder Kennzeichen in unterschiedlicher Größe aber gleicher Nummer benötigt werden!
Eine Fahrt ins Ausland mit dem roten 07-Kennzeichen ist möglich. Es kann Probleme geben, da das Kennzeichen dort wegen Unkenntnis nicht offiziell anerkannt wird. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es nicht.
Manche Zulassungsstellen können Auflagen bei der Vergabe des roten 07er Kennzeichens verlangen. Der Halter muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Kfz-Zulassungsstelle fordert auch einen Auszug aus der Verkehrssünderkartei des Antragstellers beim KBA an. Ebenso wird der Nachweis auf ein normal angemeldetes Kraftfahrzeug verlangt. Von der Zulassungsstelle erhält man einen “besonderen Fahrzeugschein”. In diesen werden die dem Kennzeichen zuzuordnenden Fahrzeuge mit Angabe der Fahrgestellnummer eingetragen und amtlich abgestempelt.
Oft müssen Fahrzeuge, die mit der 07er-Nummer bewegt werden sollen, zur Registrierung bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Auf jeden Fall muss ein Fahrzeug für den Betrieb mit einem 07-Kennzeichen vorher stillgelegt werden, damit es aus der Statistik des KBA in Flensburg verschwindet.
Die Gebühren sind bei der Zulassung höher als bei einem normalen schwarzen Kennzeichen.
Für die Vergabe des Kennzeichens wird eine pauschale Kfz-Steuer, unabhängig vom Hubraum und Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge festgelegt. Sie beträgt bei Pkw 191,73 Euro im Jahr und für Motorräder 46,02 Euro im Jahr. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung bieten verschiedene Versicherer spezielle Tarife an. Hierzu empfehle ich einen Versicherungsvergleich. Die Prämie errechnet sich nicht nach Fahrzeugalter, KW (PS), Regional- oder Typenklassen und weiterer persönlicher Merkmale, sondern nach dem Fahrzeug mit dem größten Hubraum.
Auf jeden Fall sollte der Halter, der das rote Kennzeichen haben möchte, mit seiner zuständigen Zulassungsstelle vorher Kontakt aufnehmen, um alle Fragen und Auflagen zu klären.
Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn die Oldtimer, die als Wechselkennzeichen rote 07-Kennzeichen bekommen sollen, unterschiedliche Größen für die Befestigung der Kennzeichen haben. Da bleibt wenig Raum für Ausnahmen bei der Zulassung.
Weitere Infos finden Sie im Beitrag Einschränkung der Nutzung mit 07er-Kennzeichen.