Wer an seinem Fahrzeug ein Euro-Kfz-Kennzeichen mit der Länderkennung hat, zum Beispiel « D », kann mit diesem Kennzeichen ins Ausland fahren. Wer ein anderes Kennzeichen am Fahrzeug hat, muss das genormte ovale D-Schild mit den Maßen 11,5 x 17,5 cm weiterhin am Wagen bei Fahrten ins Ausland haben.
Das Kurzzeit-Kennzeichen wird im Ausland nicht überall akzeptiert. In Österreich und in Italien wird das Kurzzeit-Kennzeichen allerdings meist toleriert. In anderen Ländern kann die Verwendung möglicherweise zu einem Bußgeld führen.
Wer mit einem 07er-Kennzeichen ins Ausland fahren möchte, kann dies tun. Das Fahrzeug muss im Fahrzeugschein von der zuständigen Zulassungsstelle eingetragen sein. In manchen Ländern kann es jedoch Probleme mit der Anerkennung aus Unkenntnis geben. Auf jeden Fall muss man eine grüne Versicherungskarte mitführen.
In verschiedenen Ländern ist das Tragen von Warnwesten für Insassen eines Oldtimers, wenn sie außerhalb von geschlossenen Ortschaften das Fahrzeug verlassen (Panne, Notfall, Unfall), vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel in Ländern wie Italien, Kroatien, Montenegro, Österreich, Portugal, Slowakei und Spanien die Regel.
Aus Sicherheitsgründen sollte grundsätzlich für alle Insassen eines Oldtimers Warnwesten vorhanden sein, auch wenn diese nicht vorgeschrieben sind. Das gilt auch für Fahrer eines Mopeds, Motorrollers und Motorrades.
Ein Verbandskasten im Oldtimer ist eine Selbstverständlichkeit. Eine Besonderheit gilt in Österreich. Dort müssen auch Motorradfahrer einen Verbandszeug mitführen. Dieser muss staubdicht verpackt sein.
Vorgeschrieben ist in den meisten Ländern das Mitführen eines Warndreiecks.
In einigen Ländern gilt auch eine Lichtpflicht am Tag. Das ist länderspezifisch geregelt.
Bei Nichtbeachtung einer dieser Regeln drohen Geldbußen in unterschiedlicher Höhe.
Werkzeug und Ersatzteile sind natürlich bei einer Reise in das Ausland nicht vorgeschrieben, können jedoch im Fall einer Panne hilfreich sein.