Kurzzeitkennzeichen für Oldtimer

Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV, Dekra GTÜ oder anderen Prüforganisationen für ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb Deutschlands verwendet werden.

Benutzt dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug. Die Verwendung der Kennzeichen an mehreren Fahrzeugen ist nicht erlaubt. Zur Ausgabe dieser Kennzeichen ist eine gültige Bescheinigung für eine Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) notwendig und bei der Zulassungsstelle wird die Fahrzeug-Identifikationsnummer registriert. Es gibt keine Einschränkungen beim Befahren einer Umweltzone.

Opel Olympia
Opel Olympia bei der Hessentagsfahrt 2012 in Friedberg/Hessen © Fotoquelle und Bildrechte: AMC Klaus-Dieter Ilgen

Die Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens ist begrenzt auf höchstens fünf Tage. Der letzte Gültigkeitstag ist in einem gelben Feld am rechten Rand des Kennzeichens vermerkt. Oben steht der Tag, darunter der finden wir den Monat und unten das Jahr.

Das Kurzzeitkennzeichen wird nur noch bei der örtlichen Zulassungsstelle des eigenen Wohnortes gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie einer gültige Versicherungsbescheinigung ausgestellt. Die Gebühr beträgt etwa 15 € und die Schilder kosten etwa 23 €.

Die Kurzzeitversicherung beträgt ungefähr 80 € für 5 Tage. Sie wird erstattet, wenn das Fahrzeug bei der jeweiligen Versicherung versichert wird. Nützlich ist es sich vorher, in einem Versicherungsvergleichs, schon die „richtige Hadtpflichtversicherung“ auszusuchen, dann ist die Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen bereits oft ohne Kosten in diesem Vertrag enthalten.

Für Fahrten in das Ausland wir das Kurzzeitkennzeichen nur von einigen Staaten toleriert.