Unfall bei Gleichmäßigkeitsprüfung

Nach einem Urteil des Landgerichts München II, Aktenzeichen 10 0 1955/11, sind Gleichmäßigkeitsprüfungen keine Autorennen (Bestzeitprüfungen) im Sinne der oft in den Versicherungspolicen aufgeführten „Rennklauseln“.

Wenn bei der Teilnahme an einer Gleichmäßigkeitsprüfung ein Unfall eintritt, muss die Versicherung des Verursachers den Schaden zahlen.