Spekulationsgewinne durch Oldtimer Verkauf

Wie die Arbeitsgemeinschaft Finanzen zum Jahresende berichtet, sind ab 2011 die Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen nicht steuerlich absetzbar. Das bedeutet, dass innerhalb eines Jahres die Verluste künftig nicht mehr gegen Spekulationsgewinne verrechnet werden können.

Volkswagen T1 Kastenwagen (Bully)

 

Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Wertgegenständen, zum Beispiel bei einem Oldtimer, muss weiterhin dem Finanzamt gemeldet und versteuert werden.

Betroffen dürften aktuell von dieser Regelung eigentlich nur Besitzer eines Citroen 2CV, Fiat 500 F oder Porsche 924 sein. Diese drei Modelle konnten im Jahr 2011 den größten Wertzuwachs gemäß dem Deutschen Oldtimer-Index verbuchen. Der Oldtimer-Index wurde auf Basis von Wertgutachten von 88 unterschiedlichen Fahrzeugtypen zusammen gestellt. Veteranen vor dem WWII wurden bei dieser Statistik nicht berücksichtigt.