TÜV-Plaketten Kontrolle auf Privatgelände

TÜV-Plaketten an einem für den Verkehr zugelassenem Fahrzeug dürfen von der Polizei auch auf öffentlich zugänglichem Privatgelände kontrolliert werden. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) werden so auch abgelaufene TÜV-Plaketten ermittelt.

Wird eine abgelaufene TÜV-Plakette ermittelt, bekommt der Kfz-Halter ein Verwarnungsgeld. Auch ein zum Straßenverkehr zugelassener Oldtimer muss immer eine gültige TÜV-Plakette auf dem Nummernschild haben. Das gilt auch, wenn es nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird.

Wer seinen Oldtimer ohne gültige Hauptuntersuchung nicht mehr benutzen will, sollte es bei der Kfz-Zulassungsstelle daher abmelden.