Das Wechselkennzeichen hat sich seit vielen Jahren in Österreich und der Schweiz bewährt. Es sind bereits mehr als 8 % aller Fahrzeuge mit dem Wechselkennzeichen registriert. Zum Jahreswechsel 2010/2011 soll das voll nutzbare Wechselkennzeichen auch in Deutschland eingeführt werden. Dieses soll für bis zu drei Fahrzeuge gelten.
Wahrscheinlich ist, zwei Kennzeichen auszugeben, die mit dem zusätzlichen Buchstaben “W” gekennzeichnet sind. Besteuert und versichert würde nur das teuerste Fahrzeug.
Es macht die Zulassung von Zweitfahrzeugen einfacher und unbürokratischer. Es senkt Kosten für die Halter. Festgelegte Zulassungszeiträume wie beim Saisonkennzeichen sind überholt. Die für ein Wechselkennzeichen registrierten Fahrzeuge dürfen nicht gleichzeitig auf die Straße.
Ähnliches ist mit dem roten 07-Wechselkennzeichen in Deutschland bereits heute geregelt. Die Nutzung der Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind jedoch stark eingeschränkt: Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur und An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.
Durch die Einführung eines voll nutzbaren Wechselkennzeichens würden vielleicht für Kurzstrecken sparsame Auto genutzt. Davon würde die Umwelt profitieren. Als Bremser wurde bislang die Versicherungsbranche angesehen. Sie befürchtet viel Aufwand und wenig Ertrag.
Welche Bedingungen und Anzahl der Fahrzeuge mit jeweils einem Wechselkennzeichen vorne und hinten ausgestattet werden dürfen, ist noch offen. An der entsprechenden Verordnung soll das Verkehrsministerium arbeiten. Die Regelungen in Österreich und der Schweiz sehen wie folgt aus:
Wechselkennzeichen in Österreich können vom Fahrzeughalter für bis zu drei verschiedene Fahrzeuge derselben Art verwendet werden, wenn diese für diesen Zweck behördlich zugelassen wurden. Die zwei Wechselkennzeichen dürfen selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge verwendet werden. Die anderen Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Die Kfz-Steuer und die Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Fahrzeug, das in die jeweils teuerste Kategorie fällt. Eine etwaige Autobahnvignette muss hingegen für jedes Fahrzeug separat erworben werden.
In der Schweiz dürfen Wechselkennzeichen, dort Wechsel-Kontrollschilder für höchstens zwei Fahrzeuge derselben Kategorie und desselben Halters mit Standort im selben Kanton abgegeben werden. Die Abgaben für Kfz-Steuer und Kfz-Haftpflichtversicherung richten sich nach dem teuersten Fahrzeug.
Nachtrag vom 20.08.2010: Wie in einem Artikel bei autoscout24 berichtet wird, kommt das Wechselkennzeichen frühestens Mitte 2011. Der Grund soll sein: Finanzminister Schäuble befürchtet weniger Geld von den Bürgern zu kassieren!
Nachtrag vom 20.09.2010: Wie Auto Bild Klassik berichtete soll das Wechselkennzeichen aus zwei Teilen bestehen. Die kleineren rechten Hälften des neuen Nummernschildes werden mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Auf dieser Hälfte werden eine Zahl von eins bis drei für das jeweilige Auto zu sehen sein, sowie die HU-Plakette des jeweiligen Fahrzeuges. Die linke Hälfte wird zwischen den Fahrzeugen auswechselbar sein und ergänzt die rechte Hälfte. Ob die Kennzeichen vorne am Auto genau so aussehen sollen, ist bisher offen.
Nachtrag vom 01.10.2010: Wie Oldtimer Markt im Heft 10/2010 berichtet, ist weiterhin unklar wie die Kfz.-Steuer für maximal drei Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen gestaltet werden soll. Finanzminister Schäuble will für jedes Fahrzeug den vollen Steuersatz für den Staat vereinnahmen. Dem Halter bleiben dann als finanziellem Vorteil möglicherweise nur die verminderte Versicherungsprämie für maximal drei Fahrzeuge.
Nachtrag vom 25.10.2010: Oldtimer Markt berichtet im Heft 11/2010, dass das Wechselkennzeichen ab Saisonbeginn 2011 eingeführt werden soll. Für jedes der drei Fahrzeuge soll dann der volle Steuersatz bezahlt werden! Damit ist aus meiner Sicht das Wechselkennzeichen von Anfang überflüssig. Heute wurde gleichzeitig eine Senkung der Ökosteuer für die Industrie von der Bundesregierung verabschiedet!
Nachtrag vom 02.11.2010: Die Einführung des Wechselkennzeichen ist wohl vertagt worden, da die Versicherungswirtschaft nicht einsieht, dass die Versicherungen einen Prämiennachlass geben sollen, aber der Bundesfinanzminister Schäuble auf der vollen Kraftfahrzeug Steuerzahlung für alle Fahrzeuge beharrt.
Nachtrag vom 08.12.2010: Wie zu erwarten war, kommt das Wechselkennzeichen vielleicht erst Mitte 2011. Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll nach dem teuersten Fahrzeug berechnet werden. Wenn eine Kaskoversicherung abgeschlossen wird, muss die Prämie für jedes Fahrzeug bezahlt werden. Weiterhin unklar ist die Kfz.-Steuer, da der Staat weiter dem Bürger für jedes Auto, auch beim Wechselkennzeichen, in die Tasche greifen möchte. Das Wechselkennzeichen soll nur ausgegeben werden für Fahrzeuge der gleichen Kategorie, also PKW, Motorrad oder LKW.
Nachtrag vom 03.03.2011: Noch immer sträubt sich das Finanzministerium, nur das Hubraum stärkste Fahrzeug zu besteuern. Sicherlich wied sich bis zum Herbst nichts tun. Das ist die Erkenntnis von Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer.
Nachtrag vom 02.04.2011: Minister Schäuble: “Die verkehrsrechtliche Einführung des Wechselkennzeichens führt nicht automatisch dazu, dass zum Beispiel nur für ein Auto Kfz-Steuer zu zahlen wäre. Das in der Sache federführende Bundesverkehrsministerium habe keine Vorschläge zur Änderung von Steuergesetzen und zur Behandlung von Steuerausfällen vorgelegt”. Von 16 Bundesländern sind zehn offen für das neue Schild. Nur Nordrhein-Westfalen ist dagegen, Bremen sagt nichts. Das Saarland, Sachsen-Anhalt und Berlin wollen noch abwarten. (Quelle: autobild.de/klassik).
Nachtrag vom 13.07.2011: Beim Wechselkennzeichen soll es keine Steuervergünstigungen geben für maximal zwei Fahrzeuge der selben Art geben. Lediglich einige Versicherungen überlegen, ob die Prämien für zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen etwas gesenkt werden können.
Aus meiner Sicht macht das leider für Besitzer eines Oldtimers keinen Sinn, denn die Haftpflichtversicherungen liegen in der Regel bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen unter dem Steuersatz von 191 Euro!
Nachtrag vom 08.10.2011: Wegen Problemen bei der Versicherungswirtschaft (?) soll das Wechselkennzeichen erst im Februar 2012 angeboten werden.
Nachtrag vom 17.12.2011: Die noch nicht im Bundesrat verabschiedete Verordnung sieht vor, dass künftig ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge vergeben werden kann. Beide Fahrzeuge fallen in die gleiche Zulassungsklasse, zum Beispiel PKW, Zweiräder oder Anhänger. Nur ein Fahrzeug darf gefahren werden oder auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Das geplante Wechselkennzeichen stößt nicht nur im Kfz-Gewerbe auf wenig Gegenliebe. Ohne Steuervergünstigung und Erleichterungen bei der Kfz-Versicherung wird das Wechselkennzeichen ein “Witzkennzeichen” und ein Produkt deutscher Bürokratie.