Motorräder und Roller, die vor 30 oder mehr Jahren erstmals für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden, können ein sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) bekommen.
Motorräder und Roller, die vor 30 oder mehr Jahren erstmals für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden, können ein sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen) bekommen.