Post von der Polizei aus dem Ausland

Viele Urlauber sind mit dem Oldtimer ins Ausland gefahren und sind dabei gut beraten, die vor Ort geltenden Verkehrsregeln immer zu beachten.

  • Ausländische Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden
  • Der „Blitzermarathon“ wird inzwischen europaweit durchgeführt
  • Auf Behördenschreiben reagieren und sich beraten zu lassen

Begeht man im Ausland Verstöße gegen Verkehrsregeln sollte man diese nicht „auf die leichte Schulter“ nehmen, sonst droht nach Rückkehr unerwünschte Post. Mittlerweile können rechtskräftig verhängte Bußgelder anderer EU-Staaten wegen Verkehrsübertretungen in Deutschland vollstreckt werden. Ein entsprechender EU-Rahmenbeschluss ist in fast allen EU-Staaten umgesetzt.

Sanktionen gibt es ab 70 Euro Strafe

Verstößen gegen Vorschriften des Straßenverkehrs und gegen Lenk- und Ruhezeiten können ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt werden. Dieser Betrag bezieht angefallene Verfahrenskosten mit ein. Die originalen Bußgeldbescheide bzw. Urteile der ausländischen Behörden müssen in der eigenen Landessprache vorgelegt werden.

Betroffene erhalten vom zuständigen Bundesamt für Justiz (BfJ), Bonn auf ein Ersuchen der ausländischen Behörde die entsprechende Post. Das BfJ prüft und vollstreckt. Die eingenommenen Beträge bleiben nach durchgeführter Vollstreckung in den deutschen staatlichen Kassen.

Betroffene sollten Einwände im Verfahren vorbringen

Auf im Ausland erhobene Vorwürfe sollte möglichst früh reagiert werden. Um abschätzen zu können, in welchen Situationen Einwände vorgebracht werden sollten, ist juristische Beratung sinnvoll.

Ein wichtiger Einwand für den Betroffenen kann die Tatsache sein, das Kraftfahrzeug zum vorgeworfenen Zeitpunkt nicht selbst gefahren zu haben. Der betroffene Halter sollte diesen Einwand unbedingt dem Bundesamt vortragen.

Betroffene sollten aus dem Ausland übersandte Schriftstücke unbedingt aufbewahren.

Citroen-SM als Polizeifahrzeug (Gendarmerie)
Citroen-SM als Polizeifahrzeug (Gendarmerie)

Ausländische Inkassobüros sind keine staatlichen Behörden

Die in verschiedenen europäischen Staaten zur Beitreibung von Bußgeldern eingeschalteten privaten Firmen wie European Parking Collection oder NIVI haben keine staatlichen Befugnisse. Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, sollten nicht einfach bezahlt werden, sondern geprüft werden.

Quelle: AvD