Wie in jedem Jahr gibt es für den Autofahrer neue Verordnungen oder Gesetze in Deutschland. Einige Beispiele sind hier aufgeführt:
Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortswechsel
Zum 1. Januar 2015 wird die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben. Das bedeutet: Innerhalb Deutschlands, also nicht nur innerhalb eines Bundeslandes, können Autofahrer künftig bei einem Wohnortswechsel das Kennzeichen des alten Wohnortes behalten. Erst bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichnen des neuen Wohnortes beantragt werden.
Online-Abmeldung von Fahrzeugen
Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen. Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die auf einer Internetseite eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Ab 2016 wird auch die Wiederzulassung online möglich sein. Wer möchte, darf natürlich weiterhin die örtliche Zulassungsstelle besuchen.
Modellversuch „section control“
Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für Strecken-Radar, im Fachjargon auch „section control“ genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein Frontfoto.