Definition Oldtimer

Alfa Romeo Montreal

Der Duden beschreibt einen Oldtimer als „Altes, gut gepflegtes Modell eines Fahrzeuges (besonders eines Autos) mit Sammler- oder Liebhaberwert“. Übersetzt man das aus der englisch/amerikanischen Sprache stammende Wort ‚Oldtimer’, so ist es gebildet aus den beiden Wörtern „old“ und „time“, und bedeutet „Aus alter Zeit“.

  1. Die Regelungen der Versicherungen
  2. Die führenden Oldtimer-Versicherungen gewähren ihren Kunden für Liebhaberfahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind, einen besonderen Tarif. Dieser ist in den meisten Fällen günstiger als die normale Einstufung nach Typenklassen, da Fahrzeuge dieses Alters in der Regel weniger häufig, vorsichtiger und von weniger risikobereiten Fahrergruppen bewegt werden. Diese Sondertarife werden fast durchgängig als „Oldtimer-Tarife“ bezeichnet. Einige Versicherer gewähren für die Altersstufe ab 30 Jahren nochmals günstigere Tarife.

  3. Die gesetzlichen Regelungen
  4. Eine gesetzliche Definition des Oldtimerbegriffs gibt es weder in nationalen noch in europäischen Rechtsvorschriften. Dennoch lässt sich aus verschiedenen Regelungen folgern, dass Fahrzeuge ab einem bestimmten Alter einen Sonderstatus genießen und nicht mehr als Gebrauchtwagen im herkömmlichen Sinne anzusehen sind. §28III StVZO gibt den örtlich zuständigen Zulassungsstellen die Möglichkeit, sogenannte „07er-Wechselkennzeichen“ für Oldtimer auszugeben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die meisten Zulassungsstellen die Altersgrenze hierfür bei 20 Jahren ansetzen, obwohl sie in der Festlegung des Mindestalters grundsätzlich frei sind. Der Inhaber eines solchen 07er-Kennzeichens hat die Möglichkeit, bis zu sieben Fahrzeuge auf dieses Kennzeichen anzumelden und zahlt hierfür einen pauschalen Steuersatz von zur Zeit 192,00 Euro pro Jahr (unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse).

    Nach §21c i.V.m. §23 I c StVZO besteht für Fahrzeuge ab einem Alter von 30 Jahren die Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis als Oldtimer zu erhalten (sog. H-Kennzeichen). Fahrzeuge, die mit diesem Kennzeichen versehen sind, werden ebenfalls pauschal mit jährlich 192,00 Euro versteuert, dürfen aber – im Gegensatz zu Autos mit 07er Kennzeichen regelmäßig im Alltagsbetrieb gefahren werden.

    Weder §21c noch §23 StVZO definiert den Oldtimerbegriff, jedoch verweist §21c I 4 StVZO auf eine Richtlinie, nach deren Vorschrift eine Begutachtung zur Vergabe eines Oldtimerkennzeichens zu erfolgen hat.