Stadtverwaltung Köln plant Umweltzone um die rechtsrheinischen Stadtgebiete zu erweitern

Ein Artikel im Kölner Stadt Anzeiger vom 4. August 2019 verunsicherte die Freunde der historischen Mobilität. Darin heißt es: die Stadtverwaltung in Köln wird die bereits bestehende Umweltzone vor allem um die rechtsrheinischen Stadtgebiete erweitern. Diese Maßnahme soll die Grenzwertüberschreitung und die damit eventuell möglichen Fahrverbote in einzelnen Straßen verhindern.
Die Entwicklung der Umweltzonen im Großraum Köln wurde von Anfang an durch den DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. begleitet. Bei der Erstellung und Fortführung des Luftreinhalteplans wurde vom DEUVET immer wieder darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in ihrer geringen Anzahl und den niedrigen Jahresfahrleistungen nur unmerklich zur Gesamtbelastung beitragen.

Ford Taunus P5 gebaut in Köln
Ford Taunus P5 gebaut in Köln

Das Amt für Verkehrsmanagement in Köln hat diese Argumente aufgenommen. In der erweiterten Umweltzone gilt daher auch in Zukunft die bekannte Plakettenregelung, bei der Fahrzeuge mit grüner Plakette und die ihnen gleich gestellten Kraftfahrzeuge mit H- oder roten 07er Kennzeichen bewegt werden dürfen.

Wenn in anderen Städten Fahrverbotszonen eingerichtet werden, die nicht mit einer Umweltzone übereinstimmen, sind von diesen Fahrverboten Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen nicht ausgenommen. In derartigen Fällen kommt die Klassifizierung als Diesel oder Benziner E1 und E2 zur Anwendung. Daher begrüßen wir es, dass die Stadt Köln davon Abstand genommen hat, und die Umweltzone erweitert hat. In diesem Fall kommt die Befreiung von der Plakettenordnung für Oldtimer zur Anwendung.

Quelle: www.deuvet.de