Fahrverbotszonen für Kraftfahrzeuge mit H- und 07-Kennzeichen

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In den letzten Wochen wurde in Kreisen der Freunde von Oldtimern kontrovers diskutiert ob Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen in eine Umweltzone einfahren dürfen. Unter der Überschrift Appell an die Klassikerszene veröffentlichte der DEUVET dazu seine Meinung.

Aus meiner Sicht blieben offene Punkte in dem Aufruf. Zur Klärung nahm ich Kontakt mit Herrn Eckart Bartels (DEUVET) auf. Zusammengefasst ergeben sich folgende Kernsätze und Stand der Dinge:

  1. Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig können Kommunen (Regionen) zur Erreichung der Schadstoffsenkung Fahrverbotszonen erklären.
  2. Diese kommunalen Fahrverbote haben zunächst nichts mit den bisherigen Umweltzonen und dem bundesweit gültigen Freifahrt-Regeln für das H-/07-Kennzeichen zu tun.
  3. Aus der Mitarbeit im „Sofortprogramm Saubere Luft“ wissen wir, dass eine Empfehlung an die Kommunen möglich ist, auch hier die H-/07-Regelung anzuwenden.
  4. Für diese DEUVET-Empfehlung (Pkt3) für die Kommunen muss auch Akzeptanz gegeben sein für H-Fahrzeuge und 07-Nutzer. Der Appell sollte das Risiko aufzeigen, wenn weiterhin durch wenige H-/07-Fahrzeuge Missbrauch getrieben wird.
  5. Seit letztem Jahr wissen wir, dass die Sympathiewerte für Oldies nicht mehr steigen. Daher ist der Appell umso wichtiger.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat positiv auf die Anfrage des DEUVET reagiert.

Quellen: Eckart Bartels (DEUVET)

Fahrverbote in Stuttgart 2019

So wird im kommenden Jahr im gesamten Stadtgebiet Stuttgarts ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 4 und älter in Kraft treten. Schon ab Januar sind davon auswärtige Fahrzeuge betroffen, Diesel mit Stuttgarter Kennzeichen sowie Handwerker-Fahrzeuge müssen ab April draußen bleiben.

Vom Fahrverbot ausgenommen sind Taxis, Reisebusse, Einsatz- und Hilfsfahrzeuge sowie Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen.