Fahrzeuge mit H-Kennzeichen noch nicht betroffen!

Rufschädigung durch Autoindustrie und Politik und Konsequenzen?

Als Freund historischer Technik komme ich in den letzten Jahren aus dem Staunen nicht heraus. Die deutschen Autohersteller produzieren in den Medien direkt oder indirekt Schlagzeilen wie Abgasbetrug, unzulässige Diesel-Emissionen, Abwrackprämien, Umtauschprämien, Nachrüstung mit Soft-, Hardware und Gerichte verhängen Fahrverbote.

Die Politik kann oder will dem Treiben kein Ende bereiten. Zusätzlich macht aktuell eine staatliche Behörde (KBA) mit 1,5 Millionen Briefen Werbung für drei deutsche Hersteller mit Internetadressen und Hotline-Telefonnummern an betroffene Fahrzeughalter.

Wechselkennzeichen
Wechselkennzeichen – in Deutschland ab 1. Juli 2012 eingeführt und praktisch wegen der Regelungen untauglich

Auslesen der Abgaswerte über die OBDII-Schnittstelle

Bei den Hauptuntersuchungen wurden bei bestimmten Baujahren die Abgaswerte bisher aus der Motorsteuerung über die OBDII-Schnittstelle ausgelesen. Was am Auspuff an Abgasen heraus kam, war egal.

Die Autohersteller, Verbände, Medien, unsere Regierungen in Staat, Ländern, Kommunen und die vielfältige Öko-Szene haben dazu beigetragen, dass wir als Halter eines oder mehrerer Fahrzeuge die Dummen sind und den Unfug bezahlen und ertragen müssen. Die Autoindustrie in Deutschland inklusive des namhaften Zulieferers der Basistechnik haben den Ruf des Diesels nachhaltig ruiniert. Auch Benziner mit Direkteinspritzung produzieren Abgase und Feinstaub! Ein Partikelfilter ist ab 01.09.2018 für diese Fahrzeuge bei Erstzulassung vorgeschrieben. Der Reifenabrieb und Bremsstaub pro Fahrzeug wurde bisher noch nicht reguliert.

G-Kat-Plakette seit 1995

Los ging es im Jahr 1995. Das war die Einführung der G-Kat-Plakette im Rahmen des Ozongesetzes. Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator waren bei Smogalarm vom Fahrverbot ausgenommen. Der Grenzwert für die Ozonkonzentration betrug 240 μg/m³. Sowohl das Gesetz als auch die Plakette erwiesen sich als überflüssig, weil nur einmal in Hessen wegen Ozonalarm ein Fahrverbot wegen Sommersmog verhängt wurde.

Umweltplakette (rot, gelb, grün) für Pkw, Lkw und Busse

Diese nutzlose Regelung wurde im Jahr 2008 von der Umweltplakette (rot, gelb, grün) für Pkw, Lkw und Busse ersetzt. Diese bunten Plaketten, pro Stück 5 €, an der Windschutzscheibe haben bis heute nichts mit den von der EU definierten Euro-Schadstoffklassen zu tun! Auch Fahrzeuge mit der im Jahr 2017 ausgerufenen Schadstoffklasse Euro 6d Temp, die für alle Hersteller ab 01. September 2019 verpflichtend ist, tragen eine grüne Plakette wie auch ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Euro 4, die von den aktuellen Fahrverboten betroffen sind.

Besonders ältere Fahrzeuge mit gelber und roter Plakette, meist mit Diesel-Motor, sind schon jetzt aus den Stadtzentren verbannt. Mit der grünen Plakette dürfen Autos noch mit diesem Aufkleber in die meisten Innenstädte Deutschlands mit Umweltzone einfahren, egal welche Euro Klasse in den Fahrzeug-Dokumenten eingetragen ist.

Schadstoffklasse Euro 5 und 6

Für alle neuen Fahrzeugtypen wurde am 1.9.2014 die Schadstoffklasse „Euro 6” verbindlich. Die Euro-5-Norm galt bis Ende August 2015.

Seit dem 1. September 2017 ist der WLTP für neue Fahrzeuge verbindlich und löst den NEFZ ab, der 1992 eingeführt wurde. Zusätzlich kommt mit dem RDE (Real Driving Emissions) ein weiterer Test, der die im Labor ermittelten Werte auf der Straße bestätigen soll. Die neue Norm Euro 6c galt dabei für den WLTP-Testzyklus, die Norm Euro 6d-Temp bzw. 6d für den RDE-Zyklus.

Der WLTP-Test ermittelt den Verbrauch, RDE die Schadstoffe: Kohlenmonoxid, Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und Rußpartikel.

Im Prüfstands-Messverfahren WLTP dürfen Benziner den NOx-Grenzwert von 60 mg/km nicht überschreiten und Diesel 80 mg pro km. Der RDE-Grenzwert liegt bei 126 mg/km NOx-Grenzwert und für Dieselfahrzeuge 168 mg mg/km.

Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008

Die „Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008, die am 11. Juni 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, umfasst exakt 44 eng beschriebene Seiten. Minutiös regelt sie die Überwachung der Luftqualität in Europa, lässt kein Gift in der Atmosphäre außer Acht und definiert Grenzwerte auf ein Tausendstel Gramm genau. Lediglich in einem Punkt sorgt sie für Verwirrung. Im Anhang III auf Seite 19, wo es um den Standort und die Lage der Sensoren an den Messstationen zur Überwachung der Luftqualität geht. Hier erlaubt die EU so große Spielräume, dass manipulierten Ergebnissen Tür und Tor geöffnet sind.

Festlegung des Grenzwertes für NOx

Warum auch immer die EU den Grenzwert auf 40 Mikrogramm NOx pro Kubikmeter Luft festgelegt hat, ist nicht bekannt. Gut der Wert ist nun einmal in der Welt. An welchen Stellen die Messstationen aufgestellt und damit gemessen wird, ist ein anderes Kuriosum in Deutschland.

Laut Bundesumweltamt stammen rund 1/3 der ausgestoßenen Stickoxide in Deutschland nach der Verbrennung fossiler Stoffe aus dem Auspuff von Diesel-Pkw. Also müssen 2/3 aus Gewerbe, Kraftwerken, Haushalten Fracht- und Kreuzfahrtschiffen und Flugzeugen stammen. Offensichtlich ist auch hier die Lobbyarbeit stark, so dass sich hier wenig tut.

Nun kommt der Aktionismus der Politik ins Spiel. Die Autohersteller sollen die Kosten der Hardware-Nachrüstung für die Euro 5 Pkw übernehmen, wenn diese verfügbar und zugelassen sind und mit den vorhandenen Motorsteuergeräten harmonieren…

Wieder einmal wird der Bürger von der Politik teilweise enteignet, wie bereits seit 2009 keine Zinsen auf Guthaben mehr gewährt werden. Alles im Interesse unseres über regulierten Staates und der mit Nachsicht behandelten Industrie.

Anderseits will der Bund bei kommunalen Fahrzeugen und Transportern von Unternehmern 80 Prozent der Kosten einer Nachrüstung übernehmen. Das bezahlt der Steuerzahler und nicht die verursachende Industrie. Außerdem wird für Halter von Euro 4 und 5 Fahrzeugen eine Umtauschprämie der Hersteller angeboten, die heute meist gängige Rabatte bei Neukauf sind. Den Großteil des Preises eines neuen Fahrzeugs muss aber der Bürger zahlen.


Die Abgas-Grenzwerte, die aus den chromblitzenden Auspuff-Endrohren auch in den nächsten Jahren strömen werden, sollen weiterhin gesenkt werden. Stellt sich die Industrie nicht schnell auf abgasfreie Fahrzeuge um, wird es in Deutschland keine Autoindustrie mehr geben und wir importieren die meisten Elektrofahrzeuge aus Frankreich, USA und Asien.

Youngtimer-Szene von Fahrverboten betroffen

Rund 2,1 Millionen Benziner mit Euro 1, Euro 2 oder ohne Abgasnorm sind auf deutschen Straßen potenziell von Fahrverboten betroffen. Das für Frankfurt ab Februar 2019 drohende trifft auch alte Benziner. Damit erreicht die Fahrverbotsdiskussion auch die deutsche Old- und Youngtimerszene.

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen

Wenn ein Youngtimer, zum Beispiel mit Euro 2 dann das Alter von 30 Jahren erreicht, kann er sich um ein H-Kennzeichen bewerben. Dann benötigt er keine Umweltplakette mehr und ist von Fahrverboten in Umweltzonen noch ausgenommen.