Immer weniger junge Menschen, besonders in den Großstädten interessieren sich für Kraftfahrzeuge und schon gar nicht für Oldtimer. Doch eines Tages dürfte auch die Frage der Regelung des Nachlasses anstehen. Wegen der Überalterung der Gesellschaft dürfte es in den nächsten Jahren zu massiven Marktveränderungen kommen wird, weil jetzt die Generation der meist hochbetagten Sammler den Oldtimer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren kann oder stirbt.
Mangelhafte Dokumentation
Nur wenige Besitzer eines historischen Fahrzeugs haben es so dokumentiert, dass die Geschichte und die Reihe der Vorbesitzer und alle Dokumente und die Nutzung und Wartung über die Jahre, nachvollziehbar ist. Oft gibt es keine qualifizierten und aktuellen Gutachten. Sobald sich der bisherige Nutzer gesundheitsbedingt etwas weniger um seine Oldies kümmert, ist die Chance auf eine qualifizierte Bewertung gering. Fahrzeuge werden dann von den Erben zu Zufallspreisen angeboten.
Wie bei Immobilien und anderem Vermögen auch, sollten die Eigentümer frühzeitig qualifizierte Gutachten anfertigen lassen, die eine Bewertung der Objekte und dessen Zustand möglich machen. Zu jedem Fahrzeug und auch zu Sammlungen von Automobila sollte eine separate Dokumentation gehören, die ihren Platz im Safe bei den übrigen Vermögensunterlagen hat. In dieser Einzeldokumentation sind alle Daten zum jeweiligen Objekt samt Dokumenten, Fahrgestellnummern, Vorbesitzerfolge, Fotos und Gutachten zusammenzufassen.
Bestimmung in Verfügung oder Testament regeln
Mit einer Verfügung und auch im Testament kann der spätere Erblasser detailliert festlegen, was im Fall von Krankheit oder Tod geschehen soll. Falls statt Verwandten gute Freunde bedacht werden sollen, muss dies rechtzeitig, am besten notariell beglaubigt, festgehalten werden, um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden. Immer wieder kommt es vor, dass einzelne Objekte etwa an Museen verliehen werden und der Verbleib dieser Fahrzeuge und die Verfügung darüber im Erbfall plötzlich unklar ist. Deshalb sollten auch in solchen Fällen Verfügungen oder Leihverträge erstellt werden.
Problem wenn Fahrzeug in Werkstatt steht
Ganz schwierig ist die Sachlage bei Fahrzeugen, die Dritten etwa zur Reparatur oder Restaurierung überlassen wurden. Denn in den meisten Fällen gibt es keine detaillierten Arbeitsaufträge und dazugehörige Kostenvoranschläge. Im Erbfall wird die Werkstatt ihr Zurückbehaltungsrecht geltend machen, bis die meist nicht zweifelsfrei bezifferbaren hohen Kosten, zum Beispiel einer begonnenen Restauration, beglichen sind.