Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU)

Die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) werden zum 20.05.2018 in nationales deutsches Recht umgesetzt. Durch diesen Sachverhalt wird es Änderungen geben.

Die meisten Änderungen werden Autofahrer im Normalfall gar nicht bemerken. Neu ist eine zusätzliche Mangelkategorie, die im Rahmen der EU-Harmonisierung eingeführt wird.

Mercedes Ponton mit viel Rost
Mercedes Ponton mit viel Rost – erheblicher Mangel, gefährlicher Mangel oder Verkehrsunsicher?

Zu den bisherigen Kategorien „Ohne Mangel“, „Geringer Mangel“, „Erheblicher Mangel“ und „Verkehrsunsicher“ kommt nun die zusätzliche Einstufung „Gefährlicher Mangel“. Damit bescheinigt der Prüfer dem Halter, dass diese Mängel an seinem Fahrzeug den Verkehr gefährden. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zur Reparatur wird aber noch als vertretbar angesehen. Bei der Einstufung als „Verkehrsunsicher“ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden.

Ansonsten ändern sich Einstufungen oder Bezeichnungen einzelner Mängel. Das geschieht vor allem wegen begrifflicher Präzisierungen und betreffen meist die Arbeit der Prüf- und Sachverständigenorganisationen, weniger das HU-Ergebnis für die Fahrzeughalter.

Auf den Umfang und die Prüftiefe der Untersuchung hat die neue Richtlinie kaum Auswirkungen.