Wie immer bringt der Jahreswechsel, also der 01.01.2018 Änderungen für Kraftfahrer, also auch Besitzer von Old- und Youngtimern.
Endrohrmessung bei Hauptuntersuchung
Ab dem 1. Januar 2018 wird im Rahmen der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge (HU) die sogenannte Endrohrmessung für alle Kfz verbindlich eingeführt. Bisher wurde lediglich bei entsprechenden Fehlermeldungen nach Auslesen der On-Board-Diagnose die Endrohrmessung angewandt.
Ausgenommen sind alle Fahrzeuge, die einen Benzinmotor haben und Erstzulassung vor dem 01.01.1969 hatten. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor soll es der 01.01.1977 sein.
Gültigkeit von HU Plaketten
Die Gültigkeit der Plakette für die Hauptuntersuchung ändert sich ebenfalls mit dem Jahreswechsel. Die Farbe der Plakette zeigt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung an: Grün steht für 2018, Orange für 2019 und Blau für 2020. In welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens zu absolvieren ist, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überschreitet, muss eine 20 % höhere Prüfgebühr zahlen und mit Bußgeld rechnen.
Quelle: AvD