Klausel “gekauft wie gesehen” im Kaufvertrag

Kauf eines gebrauchten Autos

Eine Person kaufte einen gebrauchtes Auto für etwa 5000 Euro. Nach einiger Zeit wollte sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben.

Gebrauchtwagen
Gebrauchtwagen

Wandlung des Kaufvertrages

Sie begründete die Wandlung damit, dass der Wagen einen erheblichen Vorschaden habe. Davon habe sie beim Kauf nichts gewusst. Der Verkäufer meinte hingegen, es gebe keinen Vorschaden. Außerdem verwies er auf die im Kaufvertrag benutze Formulierung „gekauft wie gesehen“. Demnach seien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Autokäuferin aber war mit ihrer Klage erfolgreich.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informierte, stellte ein Sachverständiger tatsächlich einen erheblichen, nicht vollständig und fachgerecht beseitigten Unfallschaden fest. Beide Kotflügel hätten Spachtelarbeiten und eine Neulackierung aufgewiesen.

Der Gewährleistungsanspruch sei auch nicht durch die Formulierung „gekauft wie gesehen” ausgeschlossen. Denn diese Formulierung gelte nur für solche Mängel, die ein Laie ohne einen Sachverständigen selbst erkennen könne, entschied das Oberlandesgerichts Oldenburg in einem Urteil (AZ: 9 U 29/17).

Es spiele keine Rolle, dass dem Verkäufer der Vorschaden ebenfalls nicht bekannt gewesen sei. Darauf komme es bei einem Gewährleistungsanspruch nicht an. Damit würden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines privaten Autoverkäufers überspannt.

Dem Verkäufer hätte freigestanden, im Kaufvertrag einen umfassenden Haftungsausschluss für alle ihm nicht bekannten Mängel zu vereinbaren, meinten die Richter.

Der Wagen konnte zurück gegeben werden und erhielt den Kaufpreis zurück.