Bekanntlich ist die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz eine EU-Außengrenze und Personen und Güter werden vom Zoll überwacht. Für die Einfuhr von Autos zum dauernden Verbleib nach Deutschland aus der Schweiz sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Nach Angaben eines Zollsprechers wurden bei den Kontrollen insgesamt vier Schmuggelfälle aufgedeckt, bei denen Oldtimer im Gesamtwert von über 2,1 Millionen Euro ohne zollrechtliche Abwicklung von der Schweiz in die EU gebracht wurden.
Einsatzkräfte des Hauptzollamts Singen haben nach einer Fahrzeugkontrolle auf der A 81 in der letzten Woche einen Oldtimer im Wert von 1,5 Millionen Euro beschlagnahmt. Der Eigentümer hatte sich geweigert, die nach einer Kontrolle von den Zöllnern geforderten Einfuhrabgaben in Höhe von 105.000 Euro zu bezahlen. Der Betrag wurde wegen des versuchten Fahrzeugschmuggels in die EU fällig.
Aufgefallen waren auch drei Oldtimerfreunde aus der Schweiz, die ihre dort zugelassenen Fahrzeuge auf einer Messe in Stuttgart ausstellen wollten. Die Überprüfung ergab, dass die Fahrzeuge nicht nur zwecks Teilnahme an der Oldtimer-Ausstellung in die EU eingeführt worden waren, sie sollten zum Teil auch auf der Veranstaltung verkauft werden. Dafür hätten die Oldtimer zollrechtlich angemeldet werden müssen. Gegen die drei Männer wurde jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Einfuhrschmuggel eingeleitet. Die sofort fälligen Einfuhrabgaben betrugen insgesamt knapp 150.000 Euro.
Auch beim Import eines Oldtimers in die Schweiz sind einige Dinge zu beachten.