Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vom 8. Juni 2015 muss nach der Einigung mit der EU jetzt in Teilen geändert werden. Es bleibt bei der Ausnahme für 07- Kennzeichen. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen besteht Mautpflicht. Diese wird mit der Kraftfahrzeugsteuer verrechnet, so dass es bei einem Gesamtbetrag von 191 € p.a. bleibt.
Es soll derzeit kein deutscher Fahrzeughalter zusätzlich belastet werden. Im Falle einer späteren Erhöhung wird empfohlen beim Gesetzgeber rechtzeitig auf die Beibehaltung des Gesamtbetrages von 191 € einzuwirken. In den Medien wird zwar immer von einer Vignettenlösung gesprochen. Dies ist jedoch nicht so. Niemand muss eine Vignette erwerben oder wird diese zugeschickt. Mit der Zahlung der Kfz-Steuer wird das Fahrzeug elektronisch erfasst und die Mautzahlung ist im System registriert. Ebenso wird an den Mautzahlstellen an den Grenzübergängen verfahren. Eine unnötige Bürokratie und Kosten dafür soll durch dieses Verfahren vermieden werden.
Stand: 29.01.2017, Quelle: Günter Kaspar