Welche Konsequenzen hat ein klemmendes Kupplungspedal für den Verkäufer?

Wieder einmal hat der BGH, Aktenzeichen: VIII ZR 211/15 und Aktenzeichen: VIII ZR 240/15, zu Gunsten des Käufers im Fall eines klemmenden Kupplungspedals entschieden. Der Käufer eines gebrauchten Volvos hatte Probleme mit dem Kupplungspedal. Sachverhalt war, dass das Kupplungspedal immer wieder beim Schalten klemmte. Wie es leider so oft ist, bei der Probefahrt des Händlers schien alles in Ordnung zu sein. Deshalb weigerte sich der Verkäufer, weitere Untersuchungen vorzunehmen. Er sagte dem Käufer, dass er wiederkommen solle, wenn das Problem erneut auftrete.

Volvo 780
Volvo 780 – nicht der Wagen und Mangel über den der BGH urteilte

Der Käufer wollte das nicht akzeptieren und trat vom Kaufvertrag zurück. Der BGH gab dem Käufer Recht. In solch einem Fall sei es dem Käufer nicht zuzumuten, den nächsten Vorfall abzuwarten. Wenn das Kupplungspedal klemme, sei das kein bloßer „Komfortmangel“, sondern ein sicherheitsrelevanter Mangel. Werde der Käufer durch das klemmende Pedal abgelenkt, werde dadurch die Unfallgefahr signifikant erhöht. Deshalb hätte der Verkäufer das Auto genau untersuchen müssen, auch wenn das mit viel Aufwand verbunden sei.

Quelle: tagesschau.de