Für 25 bis 30 Jahre alte Fahrzeuge Kfz-Steuer erhöht

Die Wallonische Region (WR) in Belgien hat die bislang günstige Regelung der Kraftfahrzeug-Steuer für Fahrzeuge, die 25 bis 30 Jahre alt sind, zum 1. Januar 2016 abgeschafft. Diese Änderung gilt zvorerst aber nicht für Flandern und Brüssel in Belgien.

In der Szene hat dieser Beschluss des Parlaments Unmut ausgelöst. Denn wer für die Kfz-Verkehrssteuer bislang einen Pauschalbetrag von lediglich 35 Euro pro Jahr für altes Auto zahlen musste, wird neuerdings bedeutend mehr zur Kasse gebeten. Es wird nach der neuen Regelung nicht mehr als Oldtimer, sondern als „modernes“ Fahrzeug steuerlich eingestuft. Die Hubraumgröße des Motors ist die Steuermessgröße. Bei einem Zweiliter-Auto mit 11 Steuer-PS wird jetzt ein Betrag von 405,11 Euro an den Fiskus abzuführen sein.

Porsche 911 Targa
Porsche 911 Targa älter als 30 Jahre

Dazu kommt, dass die Steuererhöhung rückwirkend umgesetzt wird und keine Übergangsregelung für die Periode 25 bis 30 Jahre zugestanden wurde.

Kein Wunder, dass viele Betroffene Autobesitzer nicht zahlen wollen und ihr Auto abmelden bis zu dem Zeitpunkt, dass das Auto 30 Jahre alt ist.

Wer aktuell in der Wallonischen Region einen 25 bis 30 Jahre altes Fahrzeug jetzt anmeldet, muss zahlen:

  1. Zulassungsgebühr (61,50 Euro)
  2. volle Kfz-Steuer
  3. Öko-Malus-Taxe gemäß der CO2-Ausstoß-Stufe (Pauschale 600 Euro)

Fazit: Durch die hohe Steuer sollen möglichst viele alte Autos von der Straße verschwinden.