Änderungen beim Kurzzeitkennzeichen

Ich denke mal, die meisten Oldtimer-Begeisterten haben es bereits mitbekommen. Die Regelungen für die Kurzzeitkennzeichen mit fünf Tagen Gültigkeit ab Ausstellungsdatum sollen drastisch verschärft werden.

Bisheriges Verfahren

Mit Versicherungsnachweis für die Haftpflichtversicherung ging es zur Zulassungsstelle, man zahlte eine Gebühr, bekam das Kurzzeitkennzeichen gestempelt und brachte es dann an dem Fahrzeug an. Den Fahrzeugschein füllte man selber aus und war selbst verantwortlich für die Verkehrssicherheit.

Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen

Zukünftiges Verfahren

Der Fahrzeugschein wird jetzt maschinell von der Zulassungsstelle ausgefüllt. Grund ist, dass in der Vergangenheit einige Zeitgenossen das Kurzzeitkennzeichen abwechselnd für mehrere Fahrzeuge genutzt haben. Jetzt werden die Kennzeichen nur noch dann ausgegeben, wenn eine gültige Hauptuntersuchung (HU) für das Fahrzeug nachgewiesen wird. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn die Fahrt zur HU erfolgt.

Fazit

Ein Auto ohne HU zu kaufen, bedeutet es auf einem Anhänger zu befördern, auch wenn es fahrbereit und verkehrssicher ist. Also muss nach der Neuregelung ein Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung und ein Anhänger für den Fahrzeugtransport mit ausreichender Nutzlast besorgt werden.

Kfz.-Kennzeichen für Classic-Cars finden Sie unter Kfz-Kennzeichen für Oldtimer und Youngtimer.

Nachtrag April 2015:
Die neue Verordnung ist ab 1. April 2015 in Kraft und soll Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen (KZK) verhindern. Wer ein Auto kaufen und probefahren möchte, kann dies nur noch mit gültiger Hauptuntersuchung (HU), das heißt, er muss vorab mit dem Verkäufern klären, ob eine bestandene HU vorliegt. Oldtimer aber, die etwa keine Blinker oder nicht zulässige Scheinwerfer oder Fensterscheiben haben und keine HU bestehen, dürfen nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Ausgestellt werden die Kennzeichen künftig sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges. Die Zulassungsstelle darf sie für eine Dauer von fünf Tagen ab Ausstellung zuteilen. Die Kennzeichen dürfen nicht für in der Zukunft liegende Zeiträume ausgegeben werden und müssen für ein bestimmtes Fahrzeug unter Vorlage von dessen Papieren beantragt werden. Außerdem sollen Fahrten nach nicht bestandener HU zu einer „geeigneten Werkstatt“ im Zulassungsbezirk bzw. im Nachbarbezirk erlaubt werden.

Der Gesetzgeber begründet die Neuregelung mit dem Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen für verkehrsuntüchtige Fahrzeuge in großem Umfang.

Nachtrag Mai 2015: Fahren mit entstempeltem Kennzeichen
Ohne Kennzeichen darf ein Auto auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Mit entstempelten Kennzeichen schon. Der Gesetzgeber spricht dann von „vorübergehend abgemeldeten Fahrzeugen“. Diese Autos dürfen auf direktem Weg zur Zulassungsstelle oder zur Hauptuntersuchung bewegt werden, solange das Ziel im selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk liegt.

Der Paragraph 10, Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt diese Sonderregelung. Bedingung ist jedoch, dass die Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind und die Zulassungsstelle zustimmt. Hier gibt es in den Zulassungsbezirken unterschiedliche Regelungen. Informationen dazu bei der Zulassungsstelle und Versicherung einholen!

Wer sein Auto abmeldet, der darf mit entstempelten Kennzeichen übrigens bis um 23:59 am selben Tag auf öffentlichen Straßen fahren.