Italien verbietet Winterreifen im Sommer auch für Oldtimer!

Vor einer Tour mit einem Oldtimer nach Italien werfen Sie bitte einen Blick auf die Bezeichnung Ihrer Reifen, denn wenn die vom Italienischen Gesetz geforderten Anforderungen zum Nachteil des Autofahrers erfüllt sind, dann kann der Ausflug nach Italien für den Halter teuer werden.

Seit dem Jahr 2014 gilt in Italien ein Gesetz, dass die Nutzung von Winterreifen (M+S-Kennung) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (maximal 160 km/h) im Zeitraum zwischen dem 15. Mai und dem 14. Oktober verbietet. Hintergrund dieser Regelung: Viele Halter sind in Italien mit Winterreifen schneller unterwegs gewesen, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen von 160 km/h!

Winterreifen mit einem höheren Geschwindigkeitsindex bleiben erlaubt, so lange sie die im Fahrzeugschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit nicht unterschreiten. Diese Regelung ist auch gültig für Ganzjahresreifen.

Das pardoxe an der Situation: In Italien gilt ein generelles Tempolimit von 130 km/h. Ausnahmen für verschneite italienische Alpenpässe gibt es nicht. Bei Verstößen drohen Geldbußen zwischen 419 und 1682 Euro, zusätzlich kann die italienische Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen.

Winterreifen Ganzjahresreifen Italien
Vorschriften für Winterreifen und Ganzjahresreifen in Italien

Hauptleidtragende dieser Regelung sind Fahrer von Geländewagen mit Offroad-Bereifung, die oftmals nur über eine Q-Kennung verfügen. Aber auch Oldtimer können von dieser Vorschrift betroffen sein. Amerikanischee Klassiker haben diese Aufschrift oft auf den Reifen stehen. In den USA sind Ganzjahresreifen üblich und verfügen über eine M+S-Kennung. Auch europäische Klassiker besitzen häufig Weißwandreifen aus US-amerikanischer Produktion, die diese Kennung tragen. Die Reifen haben kein echtes Winterprofil, aber fallen unter das geltende Verbot und werden von den italienischen Gesetzeshütern bei Nutzung bestraft.