Oldtimer als Firmenwagen nutzen

Ausgaben für Firmenwagen können steuerlich bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. Entscheidet sich ein Selbstständiger oder ein Unternehmen dabei als Firmenwagen für einen Oldtimer, muss das Finazamt das Fahrzeug als Dienstwagen anerkennen.

Voraussetzung dafür ist, dass sich das Fahrzeug für diese Nutzung auch eignet. Das ist wohl bei Hochzeitsplanern der Fall. Das Fahrzeug und die damit verbundenen Ausgaben müssen angemessen sein und es darf sich nicht um ein Hobby handeln.

Oldtimer als Firmenwagen
Oldtimer als Firmenwagen nutzen

Ist die steuerliche Anerkennung gesichert, gehören sowohl die Kreditrate oder die Leasingrate für den Oldtimer als auch Reparaturkosten zu den steuermindernden Ausgaben. Bei der privaten Nutzung des Firmenwagens wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Ein-Prozent-Regelung der damalige Bruttolistenpreis zugrunde gelegt. Für Oldtimer gilt der ursprüngliche Anschaffungswert als Berechnungsbasis und nicht der heute möglicherweise für ein Liebhaberstück auf dem Markt erzielbare Preis.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer in Berlin