Oldtimer, die auf europäischen Straßen fahren, müssen ein „modernes“ Autokennzeichen mit dem seit 01. November 2000 gültigen blauen Euro-Balken haben. Das historische Erscheinungsbild der bis in alle Details originalen oder restaurierten Fahrzeuge ist verkehrsrechtlich ohne Belang. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Minden mit Az. 2 K 2930/12 fest gestellt.
Zwei Oldtimer-Besitzern aus dem Kreis Paderborn waren offenbar fälschlicherweise die älteren H-Kennzeichen zugeteilt worden. Sie sollten diese wieder abgeben und sie haben sich gerichtlich zu Unrecht gewehrt.
Möglicherweise kann die Vergabe und Besitz der „alten Kfz-Kennzeichen mit H“ außerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalenes anders gehandhabt werden …
Auf das gestörte ästhetische Empfinden der Eigentümer der Oldtimer kommt es nicht an. Das Aussehen der Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr ist vielmehr einheitlich vorgeschrieben und Ausnahmen aus optischen Erwägungen sind dabei nicht vorgesehen. Sonst müsste für jedes Fahrzeug, je nach Alter, jeweils andere und längst nicht mehr gültige historischen Kennzeichen vergeben werden. Das dürfte nicht nur ein Beschaffungsproblem für die Zulassungsstellen sein, sondern auch den überwiegenden Verkehrsteilnehmern die Identifizierung der Fahrzeuge erschweren. So war der Tenor des Verwaltungsgerichts.
Die Kosten für die Umrüstung der Schilder hat laut Minder Richterspruch der Kreis zu tragen, der zunächst falsche Kennzeichen ausgegeben hatte.
Anmerkung:
Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 31. Oktober 2000 verwendeten Schriftnorm (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Zwischen Juli 2010 und Februar 2012 erlaubte das hessische Verkehrsministerium seinen Zulassungsstellen, ebenfalls auf Antrag Schilder mit der vor November 2000 vorgeschriebenen Schrift auszugeben. Bei den Gebühren orientierte man sich am Bremer Modell.
Es werden keine DIN-H-Kennzeichen mehr ausgegeben. Bremen und Hessen hatten bei dem Erlass der Verordnung übersehen, dass es keine DIN-Kennzeichen mehr gibt und mussten deshalb die Verordnung zurück nehmen.
Seit dem 01. November 2000 dürfen für Neuanmeldungen nur noch EURO-Nummernschilder herausgegeben werden, wodurch auch das vorläufige Ende der DIN-Nummernschilder eingeläutet wurde. Manche Zulassungsbehörden siegeln mittlerweile sogar im Falle einfacher Wieder-Inbetriebnahmen oder ähnlicher Vorgänge keine alten Schilder mit DIN-1451 Schrift mehr ab, sondern nur noch EURO-Schilder.