Seit Anfang Januar 2010 können in den Bundesländern Bremen und Hessen H-Kennzeichen in alter Schrift (DIN1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben werden. Die hierzu notwendige Ausnahmeverordnung wurde vom jeweiligen Verkehrsminister der beiden Bundesländer unterzeichnet. Somit wird dem zeitlich korrekten Erscheinungsbild eines Oldtimers Rechnung getragen, da die Euro-Kennzeichen sehr häufig als unpassend von Freunden klassischer Fahrzeuge empfunden wurden.
Sofern kein Euro-Kennzeichen am historischen Auto montiert ist, wird wieder das ovale „D-Schild“ bei Fahrten ins Nachbarland, also in die EU-Länder und die Schweiz fällig.
Es gibt jedoch ein Problem, denn der Bindestrich zwischen Landkreis- und Fahrzeugkennung ist nicht erlaubt. Der Grund ist, dass in der alten DIN-Norm 1451 die Gestaltung der Schrift festgelegt wurde, nicht aber der Bindestrich. Dieser Bindestrich ist in einem Anhang zur Norm definiert. Jedoch wurde von der Behörde nur die Norm wieder in Kraft gesetzt, jedoch nicht der Anhang für die Gültigkeit des Bindestrichs. Das nachfolgende Kennzeichen mit dem Bindestrich und Engschrift durfte von der Zulassungsstelle gar nicht ausgegeben werden:
Wer für seine Automodelle die passenden Kfz-Kennzeichen oder Kfz-Nummer erstellen möchte, kann sich hier die passenden Schriften herunterladen und auf seinem Windows PC als weitere Schriftart installieren:
- Zeitraum 1956 – 2000: Schrift DIN 1451 Mittelschrift und Engschrift
- Zeitraum 2000 – heute: FE-Schrift für Euro-Kennzeichen
Anmerkung:
H-Kennzeichen mit DIN-14151 Schrift sind nicht mehr zulässig, siehe aktuellen Artikel.
Die aktuelle Statistik der Verteilung der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen finden Sie mit diesem Link.