Auch wer einen Teileträger kostenlos abgibt, so etwas soll es auch in Zeiten von ebay noch geben, sollte einen Vertrag über den Teileträger abschließen. Das ist notwendig, um sich nicht vor Gericht später wieder zu treffen.
Ein Beschenkter ohne schriftlichen Vertrag hatte den Teileträger ausgeräumt und den Rest am Straßenrand stehen lassen. Die Polizei ermittelte den Halter und der Staatsanwalt erhob Anklage wegen fahrlässiger umweltgefährdender Abfallbeseitigung. Der Strafsenat des OLG Celle (Aktenzeichen 32 Ss 113/09) stellte fest, dass jeder Fahrzeughalter nach § 4 der Altfahrzeugverordnung verpflichtet ist, sein Altfahrzeug zu einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu bringen. Ein Verstoß dagegen ist als umweltgefährdende Abfallbeseitigung strafbar.
Wird ein schriftlicher Vertrag über den Gegenstand abgeschlossen worden, so ist der neue Eigentümer für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich und nicht der Alteigentümer.