Wertsteigerungsvorsorge in Versicherungsverträgen

Mit steigendem Alter kann sich der Marktwert, Wiederbeschaffungswert oder Wiederherstellungswert eines klassischen Fahrzeugs erhöhen.

Im Zuge der Leistungserweiterung haben manche Versicherer die Wertsteigerungsvorsorge ausgebaut. Tritt ein Schadenfall ein und hat der Wert des versicherten Oldtimers oder Youngtimers im Vergleich zum Vertragsabschluss um 10% zugenommen, ohne dass diese Wertsteigerung gemeldet wurde, besteht der Versicherungsschutz ohne Einschränkungen.

Generell wird empfohlen, den Wert des Fahrzeugs regelmäßig überprüfen zu lassen und den Versicherer über Veränderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall ausreicht.

Auch haben einige Versicherer den Versicherungsschutz gegen Elementargefahren um Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung sowie um Schäden durch herab fallende Gebäudeteile innerhalb und außerhalb von Gebäuden erweitert.

Alle Themen findet der Leser in der Übersicht Lexikon Versicherungen und Tarife.