Wird ein Fahrzeug verkauft und wechselt den wechselt den Eigentümer, geht die Versicherung mit dem Fahrzeug an den neuen Eigentümer über. Die Versicherung des Verkäufers schützt das Fahrzeug noch einen weiteren Monat (Nachhaftung). Der Verkäufer kann sie nicht kündigen. Sobald der Käufer einen eigenen Versicherungsvertrag abschließt und dies bei der Zulassungsstelle gemeldet hat, gilt der alte Vertrag als gekündigt. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für eine Kaskoversicherung.
Bei der Übergabe des Wagens sollte daher immer Datum und Zeitpunkt der Übergabe schriftlich festgehalten werden.
Hat der Käufer des Fahrzeugs in dieser Zeit einen Unfall, dann kommt die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers für den Schaden auf.