Alter schützt vor Blitzern nicht! Da kann Ihr edler Oldtimer noch so sehr mit Retro-Charme beeindrucken und tiptop durch den TÜV gekommen sein – die zahlreichen Messgeräte auf deutschen Straßen kennen kein Pardon. Ganz gleich, ob Pkw, Lkw oder Motorrad. Folglich sind Bußgeldvorwürfe wegen Verstößen gegen das Tempolimit oder Fahrens über eine rote Ampel keine Seltenheit.
Auch Blitzer haben eine lange Tradition
Nicht nur so manch schicker Oldtimer hat seinen Eintrag im Geschichtsbuch der Automobile – auch Messanlagen gibt es nicht erst seit gestern. Genauer gesagt existieren in Deutschland seit 1957 fest installierte Radargeräte. Zwei Jahre später erhielten die Messbeamten in Form der mobile Blitzer ein weiteres Werkzeug, um Temposündern auf die Spur zu kommen. Als Schulungsfahrzeug diente damals der VW T1 Bulli-Wagen – auch ein kleines Highlight für so manchen Oldtimer-Fan. Es wird also schon seit über 60 Jahren eifrig geblitzt und sanktioniert. Doch zurück zur Gegenwart: Was kann eigentlich ein Betroffener machen, wenn plötzlich Post von der Bußgeldstelle im Briefkasten steckt?
Fristgerecht zugestellt? Verkehrsverstöße & Verjährung
Zunächst einmal spielt der Faktor Zeit eine wichtige Rolle. Angenommen, Sie wurden vor drei Monaten mit Ihrem Oldtimer-Schätzchen während eines Ausflugs ins Grüne geblitzt und halten immer noch keinen Bußgeldbescheid in den Händen. Dann ist die Tat verjährt. Ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot können nicht mehr verhängt werden. Es sei denn, eine mündliche oder schriftliche Anhörung kommt dazwischen – dann verlängert sich die gesamte Verjährungsfrist auf maximal ein halbes Jahr.
Wann sich eine Anfechtung der Bußgeldvorwürfe lohnt
Wurde der Bußgeldbescheid hingegen pünktlich zugestellt, haben Sie vierzehn Tage Zeit einen Einspruch gegen die Vorwürfe einzulegen. Besser gesagt, einlegen zu lassen. Denn die folgenden Verfahrensschritte wie Einsicht in die Bußgeldakte sollten von einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht durchgeführt werden. Dieser hat von Berufs wegen mehr Möglichkeiten, Beweise anzufordern, zu entkräften und Sanktionen zu verhindern.
Und was können die Ursachen für einen erfolgreichen Einspruch sein? Gründe gibt es viele. Mal sind Blitzer defekt oder nicht gewartet und geeicht, mal sind die Messgeräte falsch positioniert. Auch ein unscharfes Blitzerfoto oder formelle Fehler im Bußgeldbescheid bieten eine gute Grundlage für die Anfechtung der Vorwürfe. Und bei einem Rotlichtverstoß sollte stets überprüft werden, ob die Dauer der Gelbphase lang genug war, sprich: Ob der Betroffene überhaupt die Möglichkeit hatte, die Ampelanlage vor dem roten Wechsellichtzeichen zu überqueren.
Geblitzt.de – der Bußgeldkümmerer!
Doch nicht immer lohnt sich der juristische Beistand auch finanziell – Anwälte sind in der Regel teuer. Hier kommt die Berliner Coduka GmbH ins Spiel. Über ihren Service Geblitzt.de können Betroffene die Bußgeldvorwürfe kostenfrei anfechten lassen. Das gilt für Geschwindigkeitsverstöße, Rotlicht-, Abstands- und Handyvergehen. Und warum kostenfrei? Weil sich die Coduka aus der Bereitstellung einer selbst entwickelten Software finanziert. Mit dieser können die Fälle von den Anwälten der kooperierenden Partnerkanzleien deutlich effizienter bearbeitet werden. Wenn Sie also einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, schonen Sie Ihren Geldbeutel sowie Zeit und Nerven, wenn Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen.