Mit dem Oldtimer ist man nicht mehr so oft im Herbst oder Winter unterwegs. Aber dennoch sollte man folgende Hinweise zum Fahrlicht in der Dämmerung und Nebel beachten.
Der Herbst ist da, die Tage verkürzen sich rapide. In der Dämmerung, Dunkelheit, Schneefall oder Nebel muss das Licht eingeschaltet werden. Ist bei solchen Witterungsverhältnissen auch tagsüber die Sicht erheblich eingeschränkt, ist Abblendlicht ebenfalls Pflicht.
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auch Tagfahrlicht, was kein altes Fahrzeug besitzt, alleine ist bei den geschilderten Witterungsverhältnissen nicht ausreichend. Es ist nämlich so geschaltet, dass am Heck des Autos kein Licht brennt. Die meisten Fahrer gehen davon aus, dass das Auto ordnungsgemäß beleuchtet ist, was es eben nicht ist!
Vorsicht bei Fahrzeugen mit Licht-Automatik, die die meisten Oldtimer nicht haben, die Sensorik reagiert meist nicht auf Nebel, das heißt, auch hier gaukeln beleuchtete Instrumente eingeschaltetes Licht vor, obwohl das Fahrzeug unbeleuchtet ist. Bei Dämmerung und im Nebel sollte das Licht immer von Hand eingeschaltet werden!
Die Nebel-Schlussleuchte darf übrigens erst bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden, also bei Verhältnissen, für die die StVO auch eine Reduzierung des Tempos auf 50 km/h vorschreibt.
Fernlicht nur umsichtig benutzen: Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf damit nicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand voraus fährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.
Die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung des Fahrzeuges sollte jetzt überprüft werden.
Quelle: AvD